Schriftgröße  A  A  A

Impressum | Kontakt | Datenschutz
RathausMinigolfBüchereiEisdieleBahnhofKrämermarkt DorfmarkWochenmarktBarfußpfadKurparkSpielplatz


Navigation

  • Bürger | 
  • Wirtschaft & Bauen | 
  • Umwelt | 
  • Sport & Gesundheit  | 
  • Tourismus | 
  • Veranstaltungen

Sekundäre Navigation

  • Wir stellen uns vor
  • Bürgerservice
  • Bildung
  • Vereine & Verbände
  • öffentliche Einrichtungen
    • Bäder
    • Bauhof
    • Gleichstellungsbeauftragte
    • Freiwillige Feuerwehren
    • Kläranlage
    • Ortsvorsteher
    • Schiedsamt
    • Stadtbücherei
    • Trauzimmer/Trauungsorte
    • Kindertagesstätte Edith-Stein-Weg
    • Kindergarten Soltauer Straße
    • Kindertagesstätte Dorfmark
    • Kindergarten Heinrichsstraße
    • Wochenmarkt
  • Konversion

Container-Bereich


Content-Bereich

Diese Seite drucken

Schiedsamt - "Schlichten ist besser als richten"

Logo Schiedsamt Bad Fallingbostel



Gemäß der Niedersächsischen Gesetze über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) und des Schlichtungsgesetzes (NSchlG) vom 01.01.2010 haben Gemeinden Schiedsämter vorzuhalten.

Die Aufgaben des Schiedsamtes nehmen Schiedspersonen wahr, sie werden vom Rat der Gemeinde für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Direktor des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt und verpflichtet die Schiedspersonen und übt die fachliche Dienstaufsicht aus. Die Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit verpflichtet, ihre Tätigkeit ist ehrenamtlich.

Ausführliche Informationen (inkl. Kontaktdaten) finden Sie im folgenden Flyer:

Flyer "Schiedsamt Bad Fallingbostel" (231 KB)



Druckversion anzeigen



Footer-Bereich

CITYWERK 2019
Zum Anfang der Seite