Antragsunterlagen
| Das Einwohnermeldeamt stellt aus | ||
Was |
Benötigt werden |
Kosten |
Antrag auf Auszug aus dem Gewerbezentralregister |
Personalausweis/Pass |
13,- € |
Melderegisterauskunft |
Personalausweis/Pass |
4,80 € |
erweiterte Melderegisterauskunft |
s. einfache Melderegisterauskunft, zusätzlich muss ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden (z.B. anhand eines Vollstreckungstitels) |
8,00 € |
Meldebescheinigung |
Personalausweis/Pass |
4,80 € |
Lebensbescheinigung (für Rentenzwecke) |
Personalausweis/Pass |
-- |
steuerl. Lebensbescheinigung |
Personalausweis/Pass, Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft bzw. eine Geburts- urkunde des Kindes, wenn der Antragsteller hieraus als Elternteil hervorgeht |
-- |
Lohnsteuerkarte |
Personalausweis/Pass |
-- |
Ersatzlohnsteuerkarte |
Personalausweis/Pass |
5,- € |
Untersuchungsberechtigungsschein |
Personalausweis/Pass |
-- |
Beglaubigungen von Kopien |
Originale müssen zusammen mit den Kopien vorgelegt werden Personenstandsurkunden wie Geburts-, Heirats-, Sterbe- oder Abstammungs- urkunden dürfen nicht beglaubigt werden |
5,- € pro DIN A4 Seite |
polizeiliches Führungszeugnis |
Personalausweis/Pass |
13,- € |
Negativbescheinigungen für Versicherungen (für abhanden gekommene Fahrräder) |
genaue Angaben zum Fahrrad (Seriennummer, Bezeichnung etc.) |
4,10 € |
Meldewesen
Nach dem Niedersächsischen Meldegesetz ist jede Person verpflichtet, sich innerhalb einer Woche anzumelden, wenn sie eine Wohnung bezieht.
Die Pflicht zur Abmeldung besteht nur, wenn nach einem Auszug keine neue Wohnung im Inland bezogen wird.
Bei der Anmeldung am neuen Wohnort sind sämtliche Personalausweise, Reisepässe und Kinderausweise Ihrer anzumeldenden Familienangehörigen zwecks Adressänderung vorzulegen.
Einen Nebenwohnsitz im Stadtgebiet können Sie direkt bei uns anmelden, eine Benachrichtigung Ihrerseits an die Hauptwohnsitzgemeinde ist in diesem Fall nicht erforderlich. Beachten Sie bei der Bestimmung der Hauptwohnung, dass dies die vorwiegend genutzte Wohnung ist, also dort wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehung liegt.
Lohnsteuer
Die Lohnsteuerkarten für das folgende Kalenderjahr werden zum 20. September des laufenden Jahres automatisch ausgestellt und zugeschickt. Ist Ihnen bis zum 1. November noch keine Lohnsteuerkarte zugegangen, oder es sind unrichtige Angaben auf der Steuerkarte getroffen (falsche Lohnsteuerklasse, Religionszugehörigkeit etc.), sollten Sie sich umgehend an das Einwohnermeldeamt der Stadt Bad Fallingbostel wenden.
Bei verheirateten Arbeitnehmern, die für verschiedene Hauptwohnungen gemeldet sind, ist die Gemeinde für die Ausstellung beider Lohnsteuerkarten zuständig, in deren Bezirk der ältere Ehegatte gemeldet ist.
Nachträglich können Lohnsteuerkarten nur für das laufende Kalenderjahr ausgestellt werden. Sollten Lohnsteuerkarten für vorhergehende Kalenderjahre benötigt werden, kann beim zuständigen Finanzamt eine Ersatzbescheinigung angefordert werden.
Sollen die Lohnsteuerklassen verheirateter Arbeitnehmer geändert werden, ist es zwingend erforderlich, dass die Lohnsteuerkarten beider Ehepartner vorgelegt werden. Pro Jahr ist grundsätzlich nur ein Wechsel der Lohnsteuerklassen möglich.
Ist ein Arbeitnehmer ledig, geschieden oder dauernd getrennt lebend und hat leibliche Kinder, so steht ihm grundsätzlich ein halber Kinderfreibetrag zu. Ist das Kind nicht im Haushalt des Arbeitnehmers gemeldet, muss er bei der Hauptwohnsitzgemeinde des Kindes eine steuerliche Lebensbescheinigung anfordern.
Kinder, die bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben, können auf Antrag ausschließlich vom Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.
Personalausweise/Reisepässe
Allgemeines
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind nach dem Gesetz über Personalausweise verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Antrag
Personalausweise und Reisepässe müssen persönlich beantragt werden, da auf dem Antrag sofort die Unterschrift geleistet wird, welche in das Ausweisdokument hineinkopiert wird.
Das Antragsformular kann nicht mit nach Hause genommen werden.
Benötigte Unterlagen
Zur Antragstellung sind mitzubringen:
- der bisherige Personalausweis bzw. Reisepass
- ein Lichtbild pro Ausweisdokument. Die erforderlichen Qualitätsmerkmale finden Sie auf der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei.
- eine Geburts- bzw. Heiratsurkunde, sofern das bisherige Ausweisdokument nicht von der Stadt Bad Fallingbostel ausgestellt wurde
- bei Reisepassanträgen Minderjähriger muss eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegen; entsprechende Vordrucke sind bei uns erhältlich.
Kosten und Gültigkeitsdauer
Reisepässe und Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Für Personen, die noch nicht das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer nur sechs Jahre.
- Personalausweis:
Es ist für die Ausstellung eine Gebühr von 8,- € zu entrichten.
Die erstmalige Ausstellung eines Personalausweises ist gebührenfrei.
Ein Personalausweis, der vor Ablauf der Gültigkeit ausgestellt wird, kostet 13,- €.
- Reisepass:
Für Personen, die noch nicht das 24. Lebensjahr vollendet haben, ist eine Gebühr von 37,50 € zu entrichten, für Personen ab dem 24. Lebensjahr eine Gebühr von 59,- €.
Die Gebühren sind bereits bei Antragstellung zu entrichten.
Abholung:
Die Personalausweise und Reisepässe werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Die Personalausweise können nach ca. 1-2 Wochen, Reisepässe nach 2-3 Wochen bei uns abgeholt werden. Wenn Ihr Ausweisdokument von der Bundesdruckerei zurück ist, erhalten Sie eine Nachricht von uns. Die alten Dokumente sind dann bei Abholung bei uns abzugeben.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, das Ausweisdokument persönlich abzuholen, können Sie dies im Gegensatz zur Antragstellung durch einen Verwandten oder Bekannten durchführen lassen, wenn Sie diesem eine entsprechende schriftliche Vollmacht (formlos) mitgeben.



