Bad Fallingbostel - Stationen auf einem langen Weg
Verwaltungssitz seit mehr als 700 Jahren
Der Ort Fallingbostel ist mehr als 1.000 Jahre alt - erstmals wurde er 993 urkundlich erwähnt. Seit gut 700 Jahren ist Fallingbostel Verwaltungssitz mit zentraler Bedeutung. Kontinuierlich verlief die Entwicklung von der am Ende des 13. Jahrhunderts eingerichteten Vogtei Fallingbostel über das Amt hin zur Kreisstadt, die Fallingbostel auch nach der letzten Gebiets- und Verwaltungsreform des Jahres 1977 für den neu zusammengeschlossenen Landkreises Soltau-Fallingbostel blieb.
Stadt seit 1949
Am 13. April 1949 war es so weit: Landrat Dr. Neddenriep übergibt im Kinosaal des Hotels zum Böhmetal an Bürgermeister Nülle die Stadtrechtsurkunde.
Kneipp-Kurbetriebe seit 1952
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in Fallingbostel Überlegungen angestellt, wie der Fremdenverkehr wiederbelebt werden konnte. Der Kneipp-Kurbetrieb bot sich als neues touristisches Standbein an. Im März 1952 wurde mit "Schriebers Hof" das erste Sanatorium in Betrieb genommen. Zur feierlichen Eröffnung fand sich Prominenz aus nah und fern ein.
Staatlich anerkanntes Kneipp-Heilbad seit 1976
Kontinuierlich wurden die für den Kneipp-Kurbetrieb erforderlichen Einrichtungen ausgebaut. Die Anerkennung blieb nicht aus. 1976 wurde Fallingbostel als Kneipp-Heilbad staatlich anerkannt. Regierungspräsident Wandhoffübergab die Urkunde an Bürgermeister Jordan und Stadtdirektor Gaebert.
Änderung der Niedersächsischen Gemeindeordnung 2001
Am 19. März 2001 verabschiedete der Niedersächsische Landtag die sogenannte "Optimierungsnovelle" zur Niedersächsischen Gemeindeordnung.§ 13, der den Namen der Gemeinde regelt, erhielt neu einen zweiten Absatz. In ihm heißt es: "Nach der Anerkennung der Artbezeichnung Heilbad, Nordsee-Heilbad, Kneipp-Heilbad oder Kneipp-Kurort für eine Gemeinde oder einen Teil einer Gemeinde spricht die Kommunalaufsichtsbehörde auf Antrag der Gemeinde aus, dass die Bezeichnung Bad Bestandteil des Namens der Gemeinde ist. Wird die Anerkennung aufgehoben, so entfällt der Namensbestandteil Bad." Damit waren die gesetzlichen Voraussetzung für den Antrag des Rates der Stadt Fallingbostel auf Zuerkennung des Namensbestandteils "Bad" gegeben.
Bad Fallingbostel seit dem 5. August 2002
Mit Schreiben vom 5. August sprach der Landkreis Soltau-Fallingbostel die Genehmigung aus, dass die Stadt Fallingbostel die Bezeichnung "Bad" als Bestandteil ihres Namens führen darf. Ein solcher Verwaltungsakt allein wäre einem solch bedeutsamen Schritt nicht angemessen gewesen. Deshalb wurde das Stadtfest genutzt, um am 31. August 2002 unter großer Beteiligung der Bevölkerung eine Urkunde zu überreichen.
Der Ort Fallingbostel ist mehr als 1.000 Jahre alt - erstmals wurde er 993 urkundlich erwähnt. Seit gut 700 Jahren ist Fallingbostel Verwaltungssitz mit zentraler Bedeutung. Kontinuierlich verlief die Entwicklung von der am Ende des 13. Jahrhunderts eingerichteten Vogtei Fallingbostel über das Amt hin zur Kreisstadt, die Fallingbostel auch nach der letzten Gebiets- und Verwaltungsreform des Jahres 1977 für den neu zusammengeschlossenen Landkreises Soltau-Fallingbostel blieb.
Stadt seit 1949
Am 13. April 1949 war es so weit: Landrat Dr. Neddenriep übergibt im Kinosaal des Hotels zum Böhmetal an Bürgermeister Nülle die Stadtrechtsurkunde.
Kneipp-Kurbetriebe seit 1952
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in Fallingbostel Überlegungen angestellt, wie der Fremdenverkehr wiederbelebt werden konnte. Der Kneipp-Kurbetrieb bot sich als neues touristisches Standbein an. Im März 1952 wurde mit "Schriebers Hof" das erste Sanatorium in Betrieb genommen. Zur feierlichen Eröffnung fand sich Prominenz aus nah und fern ein.
Staatlich anerkanntes Kneipp-Heilbad seit 1976
Kontinuierlich wurden die für den Kneipp-Kurbetrieb erforderlichen Einrichtungen ausgebaut. Die Anerkennung blieb nicht aus. 1976 wurde Fallingbostel als Kneipp-Heilbad staatlich anerkannt. Regierungspräsident Wandhoffübergab die Urkunde an Bürgermeister Jordan und Stadtdirektor Gaebert.
Änderung der Niedersächsischen Gemeindeordnung 2001
Am 19. März 2001 verabschiedete der Niedersächsische Landtag die sogenannte "Optimierungsnovelle" zur Niedersächsischen Gemeindeordnung.§ 13, der den Namen der Gemeinde regelt, erhielt neu einen zweiten Absatz. In ihm heißt es: "Nach der Anerkennung der Artbezeichnung Heilbad, Nordsee-Heilbad, Kneipp-Heilbad oder Kneipp-Kurort für eine Gemeinde oder einen Teil einer Gemeinde spricht die Kommunalaufsichtsbehörde auf Antrag der Gemeinde aus, dass die Bezeichnung Bad Bestandteil des Namens der Gemeinde ist. Wird die Anerkennung aufgehoben, so entfällt der Namensbestandteil Bad." Damit waren die gesetzlichen Voraussetzung für den Antrag des Rates der Stadt Fallingbostel auf Zuerkennung des Namensbestandteils "Bad" gegeben.
Bad Fallingbostel seit dem 5. August 2002
Mit Schreiben vom 5. August sprach der Landkreis Soltau-Fallingbostel die Genehmigung aus, dass die Stadt Fallingbostel die Bezeichnung "Bad" als Bestandteil ihres Namens führen darf. Ein solcher Verwaltungsakt allein wäre einem solch bedeutsamen Schritt nicht angemessen gewesen. Deshalb wurde das Stadtfest genutzt, um am 31. August 2002 unter großer Beteiligung der Bevölkerung eine Urkunde zu überreichen.



