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Archivalie des Monats Januar 2015: Satzungen und Dienstvorschriften der Freiwilligen Feuerwehr aus dem Jahr 1901

Seit 1892 existiert in Fallingbostel eine freiwillige Feuerwehr. Nicht nur heute, sondern auch schon in der „guten, alten Zeit“ war vieles zu regeln. Die zweiten, 1901 erlassenen „Satzungen und Dienstvorschriften der Freiwilligen Feuerwehr Fallingbostel“ tun dies auf 14 Seiten in 39 Paragrafen.

1892 schlossen sich 24 Fallingbosteler unter dem Motto "Gott zur Ehr, den Nächsten zur Wehr" zusammen. Die vielen kleinen und großen Brände, von denen Fallingbostel heimgesucht wurde, hatten die Notwendigkeit eines guten Feuerschutzes unterstrichen. Es hieß zwar in einem Bericht der Amtsvogtei: "Übrigens hält durchgängig jeder Hauseigenthümer einen ledernen Feuereimer und sämtliche Besitzer von größeren Stellen sind mit den gehörigen Feuerleitern und Hacken versehen." Doch mit von Hand zu Hand weitergereichten, wassergefüllten Ledereimern ließ sich kein großes Feuer löschen. Erst Feuerspritzen stellten ein wirksames Mittel der Brandbekämpfung dar.

Fallingbostel konnte sich glücklich schätzen, bereits 1778 eine Feuerspritze mit 150 m Lederschlauch erhalten zu haben. Der Amtsvogt hatte sie für die Amtsvogtei beschafft und an seinem Dienstsitz untergestellt. 1861 beschaffte der Nebenanlageverband für die veraltete Spritze Ersatz. Zwei Jahre später, am 1. Juni 1863, erhielt die Gemeinde eine eigene Feuerspritze. Als Löschgeräte gehörten zu jeder Spritze 4 Feuereimer und 120 m Schläuche. Dreißig Jahre nach Anschaffung der beiden Spritzen wollten sich die Fallingbosteler mit den vorhandenen Gerätschaften nicht mehr begnügen. Im Jahre 1892 regten einige "ehrenwerte und verdiente Männer" an, eine freiwillige Feuerwehr zu grün-den. Besonders der Vollhöfner Heinrich Wildung und der Rendant Carl Mohrmann betrieben die Angelegenheit mit großem Eifer.

Die Gemeindeverwaltung verhielt sich anfangs reserviert. Sie fürchtete wohl die zu erwartenden Kosten und hätte es lieber gesehen, wenn man sich mit den vorhandenen Löschgeräten begnügt hätte. Erst das energische Einschreiten von Landrat Heinrichs brachte die Nörgler zum Schweigen. Im September 1892 wurden die Einwohner Fallingbostels durch ein "Circular" ersucht, der Wehr beizutreten. Für den 18. September 1892 konnte eine Versammlung in das Filtersche Gasthaus einberufen werden. 24 Gründungsmitglieder fanden sich ein, verabschiedeten die Statuten und wählten einen Vorstand.

Die Freiwillige Feuerwehr Fallingbostel verzichtete darauf, die Löschgeräte der Gemeinde zu übernehmen und beschloss, bei der Firma Louis Tiedow in Hannover eine eigene Feuerspritze in Auftrag zu geben. Für diese Anfang 1893 gelieferte Handdruck-Abprotz-Spritze und einen Schlauchwagen nebst Zubehör musste die Feuerwehr 1.553,75 Mark aufbringen. Um diese erheblichen Kosten decken zu können, wurde die Durchführung einer Lotterie erwogen. Dies gestatteten die Behörden jedoch nicht, so dass die Feuerwehr Beihilfegesuche an verschiedene Feuerversicherungsgesellschaften und andere Körperschaften richten musste. Auf diese Weise konnte die Grundausstattung der Wehr finanziert werden. Wie richtig die Gründung der Feuerwehr gewesen war, zeigte sich bereits 1893. Bei dem großen Brand, der 32 Gebäude vernichtete, verhinderte der schnelle Einsatz der Fallingbosteler Wehr und ihrer neuen, leistungsfähigen Spritze Schlimmeres.

Privates Engagement ermöglichte den Bau des ersten Spritzenhauses. Der Bauer Wildung stellte der Feuerwehr den erforderlichen Platz auf seinem Hof zur Verfügung. Am 18. September 1900 konnte das Spritzenhaus eingeweiht werden. Diesmal hatte die Gemeinde ihre Zurückhaltung aufgegeben. Von den Baukosten in Höhe von 682 Mark übernahm sie 200 Mark. Ein Jahr später, am 6. Oktober 1901, wurden dann die neuen „Satzungen und Dienstvorschriften“ beschlossen, die zum 1. April 1902 an die Stelle der am 18. September 1892 beschlossenen und am 29. November 1892 genehmigten ersten Satzungen traten.