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Archivalie des Monats Mai 2020: Warum die Celler Straße zur Vogteistraße wurde

Zwei Postkarten derselben Straße – und doch wird deren Name auf der älteren mit „Celler Straße" angegeben, während es auf der jüngeren „Vogteistraße" heißt. Vorgenommen wurde die Straßenumbenennung Mitte der 1930er-Jahre.

Die Anlegung des Truppenübungsplatzes Bergen 1935/36 schnitt Fallingbostel von seinem Hinterland ab. Deutlich machte dies die notwendig gewordene Umbenennung von Fallingbostels Hauptstraße, der Celler Straße. Auf ihr konnte man nun nicht mehr in die alte Residenzstadt gelangen.

 

Von der ursprünglichen Absicht der Gemeinde Fallingbostel, sie Hermann-Göring-Straße zu nennen, musste allerdings Abstand genommen werden. Mit Schreiben vom 25. Mai 1936 wies der Landrat den Fallingbosteler Bürgermeister darauf hin, dass nach einem Erlass des Innenministeriums Straßen nicht mehr nach Lebenden benannt werden durften.

 

Drei Jahre zuvor bestand dieses Verbot noch nicht. Damals hatte der Fallingbosteler Gemeindeausschuss einstimmig die Umbenennungen des Kirchplatzes in Adolf-Hitler-Platz und der Lindenstraße in Hindenburgstraße beschlossen. Die Fallingbosteler folgten damit dem Beispiel vieler anderer Gemeinden, bald schon nach der sogenannten „Machtergreifung" vom 30. Januar 1930 die Straßen nach dem Reichskanzler Adolf Hitler und dem Reichspräsidenten Paul von Hindenburg zu benennen.

 

Da 1936 eine Straßenbenennung nach dem preußischen Ministerpräsidenten und Reichsluftfahrtministers Hermann Göring nicht mehr zulässig war, besann sich der Gemeinderat auf Fallingbostels jahrhundertalte Tradition als Verwaltungssitz: Die Celler Straße trug fortan den Namen Vogteistraße.

 

Der Verkehrsstrom, der sich auf der Vogteistraße dann vom und zum Truppenübungsplatz bewegte, nahm derartige Ausmaße an, dass die Höchstgeschwindigkeit im Ortsbereich von Fallingbostel im Juni 1937 auf 20 km/h herabgesetzt werden musste.