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Datum: 18.08.2021

Archivalie des Monats September 2021: Vor 75 Jahren fanden am 15. September 1946 die ersten Kommunalwahlen nach dem Zweiten Weltkrieg statt

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges hatten die britischen Militärbehörden im Sommer 1945 bei den Ernennungen von Bürgermeistern und Gemeinderatsmitgliedern die Bedeutung der Personen in den Vordergrund gestellt – sie wurden oftmals gerade wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer Berufs- oder Standesgruppe oder bestimmter Fachkenntnisse ausgewählt. Seit dem 15. September 1945 konnten sich dann zunächst auf Kreisebene Parteien bilden. So stand zu erwarten, dass die für den 15. September 1946 angekündigten ersten freien Gemeinderatswahlen nicht, wie von den Briten beabsichtigt, reine Persönlichkeitswahlen sein konnten. Die Parteien würden entscheidendes Gewicht für sich beanspruchen.



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Bekanntmachung der Veröffentlichung der Wählerlisten


Bei den Gemeinderatswahlen durfte nicht wählen, wer bereits vor dem 1. März 1933 in die NSDAP und ihre Organisationen eingetreten war oder später in ihnen höhere Ämter übernommen hatte, dem Korps der politischen Leiter der NSDAP, dem Sicherheitsdienst, der Gestapo, dem Generalstab und dem Oberkommando der Wehrmacht oder der SS angehörte. Aufgrund dieser Beschränkung wurden in der Fallingbosteler Wählerliste 54 Personen nicht aufgenommen beziehungsweise gestrichen. 

Für die Wahlkandidaten galt ein noch strengerer Maßstab. Sie durften darüber hinaus nicht aktive Offiziere der Wehrmacht oder Mitglied in der NSDAP, der SA, der NSF (Nationalsozialistischen Frauenschaft), des NSKK (Nationalsozialistischen Kraftfahrkorps), des NSFK (Nationalsozialistischen Fliegerkorps), des NSDSTB (Nationalsozialistischer Deutscher Studentenbund), des Stahlhelm, des Herren-Clubs, der Deutsch-Völkischen Freiheitspartei, der Völkisch-sozialen Arbeitsgemeinschaft, des Bundes Völkischer Frontkämpfer, des Tannenbergbundes, des Wikingbundes, des Bundes „Werwolf“, der Organisation Roßbach oder des Bundes Oberland gewesen sein. Mitgliedschaften in der NSV (Nationalsozialistische Volkswohlfahrt) und der DAF (Deutschen Arbeitsfront), solange sie nicht zu einer hauptamtlichen Beschäftigung führten, zogen dagegen keinen Ausschluss vom passiven Wahlrecht nach sich.

Jeder Kandidat hatte eine entsprechende Erklärung einzureichen, die von der Kreisentnazifizierungskammer geprüft wurde. Ihre Empfehlung, eine Kandidatur zuzulassen oder abzulehnen, bildete die Grundlage für die endgültige Entscheidung, die der Officer for Public Safety traf, der an das Votum der Entnazifizierungskammer nicht gebunden war und zu anderen Urteilen gelangen konnte. Zunächst wurden neun Kandidaten abgelehnt.  Diese zurückgewiesenen Bewerber hatten die Möglichkeit, dennoch zugelassen zu werden, wenn sie hinreichend beweisen konnten, dass sie sich trotz ihrer Mitgliedschaft in den geächteten Organisationen vor 1933 aktiv demokratisch betätigt hatten oder vor und nach 1933 als demokratisch gesinnt bekannt waren.  Vier der neun Kandidaten wurden aufgrund ihres Einspruches und der eingereichten Erklärungen nachträglich zugelassen.  Einer wies darauf hin, dass er seit September 1942 lediglich passives Mitglied im NSFK gewesen war und nur 50 Pfennig im Monat Beitrag gezahlt hatte. „Ich bin bereits [seit April 1946] Gemeinderat gewesen und glaube, am Aufbau tätig mitwirken zu können“, setzte er hinzu.

  • Datum: 18.08.2021

    Wahlvorschlag - PDF-Dokument 4 Seiten


Auch in einem anderen Fall war einem bereits vor dem berufenen Gemeinderatsmitglied zunächst die Kandidatur verweigert worden, weil er von 1941 bis 1945 als Hauptmann in der Wehrmacht gedient hatte. „Ich bin seit Januar 1946 als Vertreter der Flüchtlinge im Gemeinderat tätig und auch von der Militärregierung bestätigt“, erklärte er. „Ich selbst sowie meine Angehörigen haben der NSDAP niemals angehört.“ Während sich die Entnazifizierungskammer dieser Argumentation anschloss, wollte der Officer for Public Safety die Kandidatur zunächst nicht erlauben. Erst im zweiten Anlauf erteilte er die Genehmigung. In zwei weiteren Fällen urteilte die Entnazifizierungskammer weniger schematisch als der britische Offizier. Sie sprach sich für die Kandidatur von zwei Personen aus, die 1934 zwei Monate lang der SA angehört hatten, dann aber ausgeschlossen worden waren, „da Dienst verweigert“ wurde beziehungsweise dem NSFK 1938 lediglich passiv beigetreten worden war. Für den Officer for Public Safety stellte die Tatsache der Mitgliedschaft das entscheidende Kriterium dar, so dass er zwangsläufig die Befürwortung ablehnte und beide zunächst nicht zur Wahl zulassen wollte. Von vornherein Anerkennung fand dagegen bei der Entnazifizierungskammer und dem Officer for Public Safety die Erklärung eines Kandidaten, er sei 1933 aus Opposition gegen die NSDAP in den Stahlhelm eingetreten, dem er bis zu seiner Auflösung angehört habe, danach sei er aber nicht Mitglied einer nationalsozialistischen Organisation geworden. 

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Einteilung der Wahlbezirke

Fallingbostel wurde in vier Wahlbezirke aufgeteilt. Jeder Bezirk hatte drei Gemeinderäte direkt zu wählen. Drei weitere Gemeinderäte kamen über den Reservestock in den Gemeinderat, der insgesamt 15 Personen umfasste. Diese ungewöhnliche Mischung aus einer Abwandlung des britischen Persönlichkeitswahlrechts bei den drei Direktkandidaten und dem Mehrheitswahlrecht bei den Mandaten des Reservestocks fand nur bei diesen Kommunalwahlen Anwendung.

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Kandidatenliste


Gewählt wurden am 15. September 1946: Karl Ackermann (SPD), Konstantin Berg (CDU), Richard Bösel (SPD), Helene Fellersmann (CDU), Hermann Grewe (SPD), Hermann Imwiehe (CDU), Friedrich Jensen (SPD), Willi Küsel (CDU), Willi Neddenriep (CDU), Dietrich Nülle (SPD), Heinrich Rodewald (CDU), Heinrich Röhrs (SPD), Walter Soltau (CDU), Richard Warnecke (CDU). Als Ersatz für den im Wahlbezirk I direkt gewählten, aber „ausgeschiedenen“ Heinz Malfeld (SPD) wurde vom Gemeinderat auf seiner konstituierenden Sitzung am 23. September 1945 der im gleichen Bezirk angetretene August Mönkeberg (SPD) bestimmt. Mit acht gegen sieben Stimmen verfügte die CDU über die absolute Mehrheit im Gemeinderat. Diesem Kräfteverhältnis entsprechend wurde Willi Neddenriep mit allen Stimmen der CDU als Bürgermeister wiedergewählt. Sein Sozialdemokratischer Gegenkandidat Friedrich Jensen erhielt sechs Stimmen, ein Gemeinderat enthielt sich der Stimme. Gemeindedirektor Löhnig wurde mit dreizehn Stimmen bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung in seinem Amt bestätigt.

Nur anderthalb Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation hatten die Bürger der britischen Besatzungszone mit den Kommunalwahlen vom September 1946 auf gemeindlicher Ebene das Recht der Selbstverwaltung zurückerhalten. Der Demokratisierungsprozess schritt dann über die Bildung der Länder und die Wahl der Landesparlamente bis zur Gründung der Bundesrepublik und der Wahl des Bundestages fort. Die guten Erfahrungen, die von den westlichen Alliierten bei der Demokratisierung und Dezentralisierung der Ortsverwaltungen gemacht wurden, führten dazu, dass diese Entwicklung schneller verlief, als im Mai 1945 gehofft werden konnte.

(Auszug aus Wolfgang Brandes: Chronik Fallingbostel 1930-1995. Selbstverlag der Stadt Fallingbostel 1995, S. 383-386.)