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Stadtrecht

Die Bad Fallingbosteler Stadtrechtssammlung ist bestrebt, alle wichtigen Satzungen, Verordnungen, Richtlinien usw. in der zurzeit geltenden Fassung in einer benutzerfreundlichen Form wiederzugeben. Die einzelnen Dokumente, die sich nach Anklicken in einem gesonderten Fenster im PDF-Format öffnen, sind folgenden Sachgebieten zugeordnet:

A Allgemeine Verwaltung
B Beiträge, Abgaben, Gebühren, Steuern, Gesellschaften
C Öffentliche Sicherheit und Ordnung
D Jugend, Familie, Sport und Soziales
E Bauwesen

Wer möchte, kann aber auch die gesamte Stadtrechtssammlung als Zusammenfassung in einem PDF-Dokument aufrufen oder herunterladen. Dieses ganz oben in der Liste stehende Dokument ist durchsuchbar (Tastenkombination Strg + f). Dadurch lässt sich schnell finden, in welcher Satzung oder Verordnung beispielsweise etwas über Rasenmäher und die Zeiten, in denen sie nicht eingesetzt werden dürfen, oder die Straßenreinigung ausgeführt ist.

Rechtlich verbindlich sind aber ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen bzw. Ausfertigungen der Originaltexte. Eine Haftung für die Korrektheit der hier wiedergegebenen Texte kann nicht übernommen werden. Auch wenn die Stadtrechtssammlung fortlaufend von der Stadt Bad Fallingbostel gepflegt und aktualisiert wird, kann keine Zusicherung gegeben werden, dass es sich um den derzeit geltenden Text der Regelung handelt.

In Regelungen, die vor dem 05.08.2002 verabschiedet wurden, wird die Stadt nur „Fallingbostel“ genannt. Erst seitdem trägt sie den Namenszusatz „Bad“.

Insbesondere in älteren Regelungen findet zum Teil nur die männliche Form Verwendung. In einigen anderen Regelungen wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.

In älteren Regelungen kann das Wort Stadtdirektor anstelle von Bürgermeister bzw. Bürgermeisterin erscheinen. In Bad Fallingbostel ist seit dem 01.04.1998 der hauptamtliche Bürgermeister bzw. die hauptamtliche Bürgermeisterin neuen Rechts an die Stelle des Stadtdirektors getreten. Der Stadtdirektor erscheint in den Texten jedoch so lange, bis der Wortlaut ausdrücklich geändert ist. Gleichwohl bezieht sich die betreffende Regelung heute auf die*den aktuell amtierende*n hauptamtliche*n Bürgermeister*in.

Soweit in Regelungen keine Euro-Beträge aufgenommen wurden, sondern nach wie vor DM-Beträge angegeben sind, gelten diese Beträge auch nach der Euro-Einführung zum 01.01.2002 weiterhin, sind aber auf Euro-Beträge umzustellen, indem der DM-Betrag durch die Zahl 1,95583 geteilt wird.