Inhalt

Haben Sie bereits Geflüchtete aufgenommen?

Wenn Sie ukrainische Geflüchtete bei sich oder in einer Ihrer (Ferien-)Wohnungen aufgenommen haben, so können Sie einen Hilfeantrag nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bei der Stadt Bad Fallingbostel anfordern. Nutzen Sie bitte dafür das digitale Kontaktformular: Kontaktformular

Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Anschrift im Stadtgebiet der Stadt Bad Fallingbostel befindet. Sollte sich die Unterbringungsmöglichkeit in einem anderen Gemeindegebiet (Stadt) befinden, so wenden Sie sich bitte an die dortige kommunale Verwaltung. Außerdem müssten die Geflüchteten dauerhaft in Ihrem Wohnraum bleiben dürfen. Ansonsten müssten Sie sich an die Landesaufnahmebehörde in Oerbke wenden: Hotline der Landesaufnahmebehörde, Telefon: 0511 - 7282 282, (Montag - Donnerstag 9:00 - 15:30 Uhr, Freitag 9:00 - 12:00 Uhr), E-Mail: service-ukraineanfragen@lab.niedersachsen.de

Flüchtlinge die in zentralen Hotels/Jugendherbergen/anderen Sammelunterkünften untergekommen sind, werden über die Landesaufnahmebehörde in Oerbke weiter in alle anderen Kommunen verteilt. Die Stadt Bad Fallingbostel ist hier NICHT zuständig.

Die Anzahl der Leistungsanträge ist noch nicht absehbar. Daher werden die Gastgeber*innen darum gebeten, die aufgenommenen Familien so lange wie möglich mit dem Nötigsten zu versorgen. Die Bearbeitung der Hilfeanträge kann aufgrund der großen Anzahl der Leistungsanträge eine längere Zeit beanspruchen.