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Ferienprogramm 2025

Liebe Kinder und Jugendliche, liebe Eltern,

herzlich willkommen zum Ferienprogramm der Stadt Bad Fallingbostel für die Sommerferien 2025. Auch in diesem Jahr haben sich wieder viele ortsansässige Vereine und Verbände für die Kinder und Jugendlichen der Stadt engagiert, um Euch ein abwechslungsreiches Veranstaltungsangebot anzubieten, aus dem Ihr „eure Favoriten“ auswählen könnt. Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis einschließlich 17 Jahren, die am Stichtag 01.08.2025 noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Kinder Freibad

Zu den Veranstaltungen noch einige Hinweise:

Bei Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Plätze nach Eingang der Anmeldungen vergeben. Sollten bei einzelnen Veranstaltungen nicht genügend Anmeldungen eingehen, kann es passieren, dass diese Veranstaltung nicht stattfindet. Bereits angemeldete Kinder/Jugendliche werden dann durch den Veranstalter benachrichtigt.

Für einige Veranstaltungen sind Eigenbeträge zu entrichten. Diese sind bis zum 25.06.2025 gegen Ausstellung einer entsprechenden Quittung in den Büchereien der Stadt Bad Fallingbostel, Sebastian-Kneipp-Platz 1 und Marktstr. 1, zu den jeweiligen Öffnungszeiten, zu bezahlen.

Die Kosten der Eigenbeträge können von Leistungsberechtigten im Rahmen von Bildung und Teilhabe bis zum 25.06.2025 beantragt werden.

Wie auch in den vergangenen Jahren, besteht im Rahmen des Ferienprogrammes wieder 15-mal freier Eintritt in die Bäder der Stadt Bad Fallingbostel während der Sommerferien. Hierfür ist eine Schwimmkarte erforderlich, die Ihr ab 10.06.2025 in den Büchereien der Stadt Bad Fallingbostel zu den jeweiligen Öffnungszeiten abholen könnt.


Am Ende noch eine Bitte:

Leider kommt es immer wieder vor, dass Kinder und Jugendliche zu Veranstaltungen angemeldet wurden, dann jedoch ohne abzusagen, an diesen nicht teilgenommen ha-ben. Die Organisation des Ferienprogramms ist mit sehr viel Mühe verbunden und die Verantwortlichen haben eine Menge Zeit hierfür investiert. Deshalb ist es für sie eine große Enttäuschung, wenn Teilnehmerplätze nicht besetzt sind. Denkt daher bitte daran, wenn Ihr an einer Veranstaltung nicht teilnehmen könnt, dieses dem Veranstalter rechtzeitig mitzuteilen, damit dieser sich auf die genaue Anzahl der Teilnehmer einstellen bzw. rechtzeitig Ersatzpersonen benachrichtigen kann. Für die Veranstaltungen, für die ein Eigenbetrag entrichtet wurde, weise ich darauf hin, dass bei Nichtteilnahme eine Erstattung/Rückzahlung nicht vorgenommen werden kann.

Solltet Ihr noch Fragen zu den einzelnen Veranstaltungen haben, wendet euch bitte an die jeweiligen im Programm angegebenen Ansprechpartner Eurer Veranstaltung.

Abschließend verbleibt mir nur noch, euch tolle Sommerferien zu wünschen und dass Ihr durch eure rege Teilnahme an den Veranstaltungen dazu beitragt, dass die Anbieter auch in den kommenden Jahren ein attraktives Programm für Euch bereithalten.



28.05.2025