Sanierung Quintusstraße - Anordnung von beidseitigen Halteverboten und halbseitige Sperrung in der Zeit vom 03.02.2025 bis zum 30.04.2025
Aufgrund der Sanierung in der „Quintusstraße“ wird ein beidseitiges Halteverbot vom Kreisel „Vogteistraße / Quintusstraße“ bis zur Einmündung „Kolkweg“ in der Zeit vom 03.02.2025 bis zum 30.04.2025 angeordnet.
In der Zeit vom 03.02.2025 bis zum 30.04.2025 wird im Bereich der „Quintusstraße“ vom Kreisel „Vogteistraße / Quintusstraße“ bis zur Einmündung „Freundenthalstraße“ die Fahrbahn halbseitig gesperrt. Aufgrund der halbseitigen Sperrung sind die Bereiche vom Kreisel „Vogteistraße / Quintusstraße“ bis zur Einmündung „Hindenburgstraße“ sowie von der Einmündung „Heinrichsstraße“ bis zum Kreisel „Vogteistraße / Quintusstraße“ nur als Einbahnstraße befahrbar. Die Umleitung erfolgt über die „Hindenburgstraße“, „Bahnhofstraße“ und die „Heinrichsstraße“ und wird entsprechend ausgeschildert sein.
Einzelheiten sind im Umleitungsplan ersichtlich: