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Datum: 30.01.2025

Sanierung Quintusstraße - Anordnung von beidseitigen Halteverboten und halbseitige Sperrung in der Zeit vom 03.02.2025 bis zum 30.04.2025

Aufgrund der Sanierung in der „Quintusstraße“ wird ein beidseitiges Halteverbot vom Kreisel „Vogteistraße / Quintusstraße“ bis zur Einmündung „Kolkweg“ in der Zeit vom 03.02.2025 bis zum 30.04.2025 angeordnet.

In der Zeit vom 03.02.2025 bis zum 30.04.2025 wird im Bereich der „Quintusstraße“ vom Kreisel „Vogteistraße / Quintusstraße“ bis zur Einmündung „Freundenthalstraße“ die Fahrbahn halbseitig gesperrt. Aufgrund der halbseitigen Sperrung sind die Bereiche vom Kreisel „Vogteistraße / Quintusstraße“ bis zur Einmündung „Hindenburgstraße“ sowie von der Einmündung „Heinrichsstraße“ bis zum Kreisel „Vogteistraße / Quintusstraße“ nur als Einbahnstraße befahrbar. Die Umleitung erfolgt über die „Hindenburgstraße“, „Bahnhofstraße“ und die „Heinrichsstraße“ und wird entsprechend ausgeschildert sein.

Einzelheiten sind im Umleitungsplan ersichtlich:

  • VZ Plan BA3