Fehlerhafte Abstimmungsbenachrichtigung verschickt – Karten dennoch gültig
Die Benachrichtigungskarten, die derzeit im Auftrag der Stadt Bad Fallingbostel von einer auf die Herstellung und Versendung von Wahlunterlagen spezialisierten Druckerei verschickt werden, haben leider einen Fehler. Es wird zum Bürgerbegehren statt zum Bürgerentscheid für den Erhalt des Kurhauses am 15. Dezember aufgerufen.
Das Bürgerbegehren war nur der erste Schritt, um den Bürgerentscheid herbeizuführen. Das Bürgerbegehren wurde mit der Erklärung der Zulässigkeit durch den Verwaltungsausschuss Mitte September abgeschlossen und daraufhin als Tag des Bürgerentscheids der 15. Dezember festgelegt. Im Bürgerentscheid wird nun den Abstimmungsberechtigten die Frage vorgelegt, ob sie für den Erhalt des Kurhauses und dementsprechend die Aufhebung eines Teils des Ratsbeschlusses zur „Neuen Mitte“ sind.
Um den Fehler zu beheben. werden jetzt neue Abstimmungsbenachrichtigungen für den Bürgerentscheid am 15. Dezember hergestellt und in den nächsten Tagen verschickt.
Auf der Rückseite der fehlerhaften Benachrichtigungskarte befindet sich ein Antrag für die Briefabstimmung. Wer bereits Abstimmungsunterlagen für die Briefabstimmung mit der fehlerhaften Benachrichtigungskarte angefordert hat, muss nichts weiter unternehmen. Die Abstimmungsunterlagen werden wie gewünscht – voraussichtlich ab dem 22. November 2019 – zugestellt. Die Beantragung von Briefabstimmungsunterlagen kann sowohl mit der fehlerhaften, als auch mit der neu versandten Benachrichtigungskarte vorgenommen werden.
Ab dem 22. November 2019 ist die Durchführung der Briefabstimmung im Rathaus möglich. Hierfür sind die Benachrichtigungskarte und der Personalausweis/Reisepass vorzulegen.
Ein Vermerk im Abstimmungsverzeichnis stellt sicher, dass eine Mehrfachaushändigung von Abstimmungsunterlagen ausgeschlossen ist.
Bei der Teilnahme am Bürgerentscheid am 15. Dezember 2019 in den Abstimmungs-bezirken sollte – nach Möglichkeit – die neu versandte Benachrichtigungskarte vorgelegt werden. Eine Teilnahme kann allerdings auch bei Vorlage der alten Benachrichtigungskarte erfolgen. In jedem Fall ist ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass vorzulegen.