Bad Fallingbostel verzichtet auf die Gebühren für Kindertagesstätten und stundet auf Antrag Steuern und andere Forderungen
Am 30. März hat der Verwaltungsausschuss in Bad Fallingbostel erstmals in einer Reihe von dringenden Fällen Entscheidungen getroffen für die ansonsten der Rat zuständig wäre. Besonders hervorzuheben die Beschlüsse zu den Kindertagesstättengebühren und die Stundungsmöglichkeiten von Forderungen.
Während der Schließung der Einrichtungen infolge der Corona-Pandemie werden Kindertagesstättengebühren erstattet. Um schnell und unkompliziert zu handeln, wird deshalb auf den Einzug der Gebühren für April verzichtet. Erziehungsberechtigte, die Gebühren per Dauerauftrag oder in anderer Form zahlen, werden eine Erstattung erhalten. Nach dem 20. April wird dann zu sehen sein, wie sich die Lage weiterentwickelt.
Ein weiterer Beschluss betrifft die Stundungen öffentlich-rechtlicher und privater Forderungen. Sie können zur Sicherung der kurzfristigen Liquidität auf Antrag von der Bürgermeisterin bis zu drei Monate gestundet werden. In der Regel wird auf Sicherheitsleistungen und die Erhebung von Zinsen verzichtet. Auch werden bei der Nachprüfung der Voraussetzungen nicht die sonst üblichen strengen Anforderungen gestellt.
Eine Neufassung der Haushaltssatzung 2020 wurde vom Verwaltungsausschuss ebenfalls verabschiedet. Es ging dabei lediglich um die redaktionelle Korrektur Betrags der Kreditermächtigungen. Hier war die Gegenrechnung bestimmter anderer Positionen versehentlich unterblieben. Dies wurde nun nachgeholt. Das sonstige Zahlenwerk des Haushaltsplans blieb aber unverändert.
Schließlich befasste sich der Verwaltungsausschuss mit der Freigabe einer Hausmeisterstelle für eine Wiederbesetzung und der Vorbereitung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Vogelpark-Region.
Alle Vorlagen für diese Punkte sind für Sie in einem PDF-Dokument zusammengestellt, das über den nachfolgenden Link aufgerufen werden kann: