Ausbau der Hauptstraße Dorfmark – überarbeitete Entwurfsplanung (Stand: 30. April 2020)
Die Hauptstraße wurde Ende der 1970er Jahre in vier Teilabschnitten ausgebaut und soll jetzt in drei Bauabschnitten zu einer attraktiven Innerortsstraße umgebaut werden. Die wichtigsten Informationen zur überarbeiteten Entwurfsplanung haben wir für Sie zusammengestellt.
Die neue Hauptstraße soll die Verkehrsmengen von bis zu 6.300 Fahrzeugen pro Tag aufnehmen und dabei optisch ansprechend mit einem hohen Aufenthaltscharakter den Geschäftsbereich hervorheben. Für Geschäftsbereiche mit hoher Nutzungsintensität hat sich die Ausweisung als Tempo-30-Zone bewährt. Hierbei wird davon ausgegangen, dass sich die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit in den Geschäftszeiten durch das relativ hohe Verkehrsaufkommen bereits selbstständig herunter regelt. Dies wird in der überarbeiteten Entwurfsplanung durch verminderte Fahrbahnbreiten, Fahrbahneinengungen, Aufpflasterungen in den Kreuzungsbereichen, die gleichzeitig das Queren der Fahrbahn einfacher gestalten und die Geschwindigkeiten des motorisierten Verkehrs reduzieren, noch deutlich unterstützt.
Anders als in Ortsdurchfahrten mit 50 km/h ist es nicht erforderlich Radfahrern einen Angebotsstreifens zur Verfügung zu stellen. Die niedrige Geschwindigkeit erlaubt dem Radfahrverkehr auf der Fahrbahn zu fahren. Kinder können den Gehweg nutzen.
Das mit der Entwurfsplanung beauftragte Ingenieurbüro für Bauwesen Ohlenroth + Brunckhorst GmbH (IOB), Hamburg, hat nach erfolgter Anliegerbeteiligung am 20.06.2019 und der vom Büro Zacharias durchgeführten Verkehrszählung, der Erstellung eines Baumgutachtens, sowie einem Abstimmungsgespräch mit Ordnungsbehörde und Polizei sowie der Vorstellung im Bau-, Umweltschutz- und Verkehrsausschuss am 09.03.2020 ( Link zur Bauaussschusssitzung im Ratsinformationssystem ) die Entwurfsplanung weiter überarbeitet.
Die wesentlichen Merkmale werden im Folgenden vorgestellt. Für Fragen zum Planungsstand steht Ihnen telefonisch während der Sprechzeiten Herr Dipl.-Ing. Ridder gerne zur Verfügung (05162 / 401-72), für beitragsrechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Röhrs (05162 / 401-20).
Die Darstellung der überarbeiteten Entwurfsplanung mit dem Originalformat 2,64 x 1,18 m können Sie über den nachstehenden Link herunterladen. Der Plan lässt sich dann entsprechend vergrößern und im Detail betrachten.
Wesentliche Merkmale der Entwurfsplanung
Im Folgenden werden vom Ingenieurbüro für Bauwesen Ohlenroth + Brunckhorst GmbH (IOB), Hamburg, die wesentlichen Merkmale der aktuellen Entwurfspläne (Stand: 30.04.2020) dargelegt.
Berücksichtigt wurden hierbei nach Möglichkeit die Anregungen der Anlieger aus der Anliegerinformationsveranstaltung vom 20.06.2019 und der Bauausschusssitzung vom 09.03.2020 hinsichtlich der Tempo-30-Zone, des Straßenbelags aus Asphalt statt Pflaster, der Straßenbäume und der Bordabsenkung im Bereich von Querungen.
- Tempo-30-Zone von Einzinger Straße (B 404) bis Westendorfer Straße (L 163)
- Deshalb Rechts-vor-Links-Regelung auf gesamter Strecke
- Grundsätzlich ist die Fahrbahn durchgängig in Asphalt befestigt. Lediglich die Hauptkreuzungsbereiche (ohne Becklinger Str.) sind zur Verdeutlichung der Rechts-vor-Links- Regelung und zur Verkehrsberuhigung (Tempo-30-Zone) mit einer leichten Aufpflasterung in Pflasterbauweise vorgesehen. Die Kreuzungsbereiche werden mit 8 cm Höhenunterschied auf 1,5 m Länge leicht angerampt.
- Die Einmündung der Becklinger Str. wird durch eine engere Kurvenführung entschärft und insbesondere der Schwerverkehr dadurch verlangsamt.
- Fahrbahnbreiten
- im zentralen Bereich mit hohem Einzelhandel- und Gewerbeanteil: 5,50 m
- im kurvigen Bereich und im Bereich der Bushaltestellen: 6,00 m
- im Bereich mit hohem Schwerverkehrsanteil (Einzinger Str. bis Becklinger Str.): 6,20 m
- im Bereich von Einengungen: 4,75 m
- Grundsätzlich wird auf zumindest einer Fahrbahnseite eine Gehwegbreite von mindestens 2,3 m (1,8 m Gehweg + 0,5 m Sicherheitsraum) vorgesehen. Aufgrund von Engstellen im Straßenquerschnitt ist dies nicht überall möglich. Der gegenüberliegende Gehweg soll in der Regel mind. 1,8 m breit sein. Auch diese Breite kann aufgrund von Zwangspunkten nicht durchgängig eingehalten werden.
- Parkstreifen sollen in der Regel mindestens 2,2 m breit sein. Nicht an allen Stellen gibt der Straßenquerschnitt dies her. Die Regelmindestbreite von 2,0 m wird jedoch überall eingehalten.
- An Einmündungen und geplanten Querungsstellen der Hauptstraße wird die Bordansicht des Gehweges für mobilitätseingeschränkte Personen in kurzen Abschnitten auf 0 cm abgesenkt und mit taktilen Bodenindikatoren versehen.
- 12 der 17 vorhandenen Straßenbäume im öffentlichen Raum werden durch neue Bäume ersetzt. Fünf der vorhandenen Straßenbäume bleiben voraussichtlich erhalten. Weitere Baumstandorte werden ergänzt (an Einmündungen und Fahrbahneinengungen). Bei den Neupflanzungen wird auf eine standortgerechte und zukunftsträchtige Baumauswahl geachtet. Der Entwurf sieht nach der Baumaßnahme insgesamt 25 statt bisher 17 Straßenbäume vor.