Schließung der Kindertageseinrichtungen ab dem 11.01.2021
Liebe Eltern, wie Sie bereits der Presse entnehmen können, wurde beschlossen, dass der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kinderhorten bis zum Ablauf des 31.01.2021 untersagt ist. Ausgenommen davon ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen.
Ähnlich wie im Frühjahr 2020 sind bestimmte Kriterien zu erfüllen, um einen Notbetreuungsplatz in Anspruch zu nehmen. Es können Kinder in die Notbetreuung aufgenommen werden, bei denen mindestens ein Elternteil in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist, sofern die Erziehungsberechtigte oder der Erziehungsberechtigte in betriebsnotwendiger Stellung tätig ist.
Als Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse können beispielsweise die Bereiche Gesundheit (medizinischer Bereich, pflegerischer Bereich), Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr, Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche, Energieversorgung (etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung), Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung), Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß- und Einzelhandel), Informationstechnik und Telekommunikation (insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze), Finanzen (Bargeld-versorgung, Sozialtransfers), Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV), Entsorgung (Müllabfuhr) sowie Medien und Kultur - Risiko- und Krisenkommunikation klassifiziert werden. Auch Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen sind diesem Bereich zuzuordnen.
Die beispielhafte Nennung der Berufsgruppen ist nicht abschließend. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht generell nicht.
Bitte nutzen Sie für die Erklärung den Vordruck.
Außerdem können Sie für Ihr Kind die Notbetreuung in Anspruch nehmen, wenn Ihr Kind im kommenden Jahr schulpflichtig wird oder ein besonderer Unterstützungsbedarf, insbesondere ein Sprachförderbedarf, besteht. Wenn Sie einen Platz in der Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen oder wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an die Leitung der Kindertagesstätte.
Bitte beachten Sie, dass es sich wirklich um eine Notbetreuung handelt. Grundsätzlich ist die Kindertagesstätte geschlossen. Wo eine anderweitige Betreuung sichergestellt werden kann, sollen Kinder weiterhin möglichst zu Hause betreut werden. Dies trifft zum Beispiel auf Familien zu, wo nur ein Elternteil arbeiten geht, Homeoffice geleistet werden kann oder eine andere Betreuung möglich ist.
Herzliche Grüße an Sie alle und bleiben Sie gesund!