Gebietsänderung zwischen dem Gemeindefreien Bezirk Osterheide und der Stadt Bad Fallingbostel
Zwischen dem Gemeindefreien Bezirk Osterheide und der Stadt Bad Fallingbostel soll ein Gebietsänderungsvertrag geschlossen werden, mit dem eine Fläche von ca. 32,7 ha, die zum NATO-Truppenübungsplatz gehört und auf dem Gebiet des Gemeindefreien Bezirks Osterheide liegt, in das Gebiet der Stadt Bad Fallingbostel eingemeindet wird.
Um welche Fläche handelt es sich?
Die Fläche liegt an der Autobahn A 7, gegenüber der Abfahrt Bad Fallingbostel (Fahrtrichtung Hamburg) und besteht aus Grün- und Waldfläche. Die Fläche ist formal Bestandteil des NATO-Truppenübungsplatzes und gehört zum Gemeindefreien Bezirk Osterheide. Aufgrund der unmittelbaren Lage zur A 7 und des bereits angrenzenden „Industriegebiets Ost“ der Stadt Bad Fallingbostel, ist es für die Entwicklung weiterer Industrieflächen bestens geeignet.
Warum überhaupt Gebietsänderung und was soll mit der Fläche geschehen?
Auslöser der Überlegungen ist der Abzug der britischen Streitkräfte im Jahr 2015, der zum Verlust vieler Arbeitsplätze geführt und erhebliche wirtschaftliche Folgen für die Region gehabt hat. Mit dem Ziel, die gesamte Region wirtschaftlich zu stärken und so einen Ausgleich für die betroffene Bevölkerung zu schaffen, sollen gewerbliche Flächen für die Ansiedlung von Betrieben geschaffen werden. Da auf dem Gebiet der Stadt Bad Fallingbostel dafür keine ausreichenden Flächen zur Verfügung stehen, soll eine unmittelbar an das Gebiet der Stadt Bad Fallingbostel grenzende Fläche des Gemeindefreien Bezirks Osterheide von ca. 32,7 ha in die Stadt Bad Fallingbostel eingegliedert und „Industriegebiet“ für die Ansiedlung von Betrieben entwickelt und so langfristig neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
Wie ist das Verfahren?
Die Eingemeindung der Fläche des Gemeindefreien Bezirks Osterheide in die Stadt Bad Fallingbostel erfolgt durch Gebietsänderungsvertrag zwischen den beiden Kommunen. Da die Fläche zum angrenzenden NATO-Truppenübungsplatz gehört und im Eigentum des Bundes steht, sind für die Gebietsänderung intensive Abstimmungen zwischen den beiden Kommunen und den beteiligten Bundesstellen notwendig, um die wechselseitigen Interessen zu sichern. Das betrifft vor allem die uneingeschränkte Weiternutzung des NATO-Truppenübungsplatzes. Zwischen den Beteiligten wurde in einem ersten Schritt im März 2020 ein Grundlagenvertrag abgeschlossen. Darauf aufbauend wurde der nun vorliegende Entwurf des Gebietsänderungsvertrages abgestimmt.
Das Verfahren zur Gebietsänderung ist durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz geregelt (NKomVG). Bevor der Vertrag von den beiden Kommunen unterzeichnet werden kann, müssen die zuständigen Gremien in beiden Kommunen – der Rat der Stadt Bad Fallingbostel und der Hauptausschuss des Gemeindefreien Bezirks Osterheide – den Gebietsänderungsvertrag beschließen. Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Bad Fallingbostel hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.02.2021 mit dem Empfehlungsbeschluss an den Rat die Grundlage geschaffen.
Außerdem muss die Einwohnervertretung des Gemeindefreien Bezirks Osterheide dem Vertrag zustimmen. Vorher sind jedoch die Einwohner*innen der beiden Kommunen anzuhören damit eventuelle Anregungen oder Bedenken aus der Bevölkerung aufgenommen, abgewogen und in dem Verfahren berücksichtigt werden, auch wenn es sich um unbebaute und unbewohnte Freiflächen handelt und Einwohner*innen nicht unmittelbar betroffen sind. Der Gebietsänderungsvertrag ist anschließend dem Landkreis Heidekreis als Kommunalaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und öffentlich bekannt zu machen.
Was steht im Gebietsänderungsvertrag?
Einzelheiten der Umgemeindung der 32,7 ha großen Fläche sind in einem Gebietsänderungsvertrag geregelt. Der Entwurf kann im nachfolgenden PDF-Dokument eingesehen und heruntergeladen werden.
Welche Möglichkeiten haben die Einwohner*innen?
Die Einwohner*innen des Gemeindefreien Bezirks Osterheide und der Stadt Bad Fallingbostel sind nach § 25 Absatz 4 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz vor der Gebietsänderung anzuhören. Auf diese Möglichkeit wird in einer gemeinsamen Bekanntmachung des Gemeindefreien Bezirks Osterheide und der Stadt Bad Fallingbostel, veröffentlicht in der Walsroder Zeitung am 20.02.2021 und auf den Homepages der beiden Kommunen, hingewiesen.
Einwohner*innen der Stadt Bad Fallingbostel haben danach Gelegenheit, sich in der Zeit
vom 22.02.2021 bis zum 15.03.2021
zu äußern und eventuelle Anregungen bei der Stadt Bad Fallingbostel, Vogteistraße 1, 29683 Bad Fallingbostel oder schriftlich einzureichen.
Einwohner*innen des Gemeindefreien Bezirks Osterheide wenden sich bitte an den dortigen Bezirksvorsteher.
Wo kann ich weitere Auskunft erhalten?
Fragen können gerne per Email unter oder telefonisch unter der Rufnummer 0 51 62 401-0 an die Stadt Bad Fallingbostel gerichtet werden. Auf persönliche Vorsprache im Rathaus sollte aufgrund der aktuellen Lage zur Corona-Pandemie möglichst verzichtet werden.
Ein persönlicher Termin ist in Ausnahmefällen nach telefonischer Absprache und unter Berücksichtigung der pandemiebedingten Sicherheitsbestimmungen möglich.
Wie kann ich mich weiter informieren?
Weitere Vorlagen und der Verlauf der Beratungen in Bad Fallingbostel können im Ratsinformationssystem der Stadt eingesehen werden. Über den Link
https://sessionnet.krz.de/bad_fallingbostel/bi/suchen01.asp?smcrecherche=7020
öffnet sich die Recherchemaske. Als Suchwort muss jetzt nur noch der Begriff Gebietsänderung eingegeben werden und alle Vorlagen und Protokollauszüge werden aufgelistet.
Stand 17.02.2021