Kommunalwahl am 11.09.2016
Am 11. September 2016 findet – von 8.00 bis 18.00 Uhr - die Kommunalwahl (Kreistag und Stadtrat) statt. Allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen in Niedersachsen erhalten Sie auf der folgenden Internetseite:
http://www.landeswahlleiter.niedersachsen.de/startseite/
Nachfolgend erhalten Sie weitere Informationen zur Durchführung der Wahl:
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt (so genanntes aktives Wahlrecht) sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und
• seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben (z.B. im Landkreis für die Wahl des Kreistages),
• nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
• in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Die Wählerverzeichnisse werden von den Gemeinden (Samtgemeinden) geführt. In das Wählerverzeichnis werden die Wahlberechtigten in der Regel automatisch eingetragen. Dies allerdings nur, sofern sie nicht vergessen haben, sich in ihrer Gemeinde (rechtzeitig) anzumelden!
Weiter Informationen zu den Grundzügen des niedersächsischen Kommunalwahlsystems erhalten Sie auf der folgenden Internetseite:
http://www.landeswahlleiter.niedersachsen.de/wahlen/kommunalwahlen/grundzuege_kommunalwahlsystem/grundzuege-des-niedersaechsischen-kommunalwahlsystems-75339.html
Informationen und Übersetzungen für Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union erhalten Sie unter dem Menüpunkt “Informationen und Übersetzungen“:
http://www.landeswahlleiter.niedersachsen.de/informationen_und_übersetzungen/informationen-und-uebersetzungen-144618.html
Auskünfte zur Kommunalwahl erhalten Sie im Fachbereich 3 – Ordnung und Soziales der Stadt Bad Fallingbostel (Tel. 05162/ 401-0 oder per E-Mail: