Bürgerentscheid „Erhalt des Kurhauses mit Saal, Restaurant und Parkplatzrondell“ - Gesamtdarstellung
Bürgerentscheid am 15. Dezember
Beratungen – Beschlüsse – Auswirkungen
Am 15. Dezember ist es so weit: In Bad Fallingbostel findet der 1. Bürgerentscheid in der Stadt statt – in Niedersachsen ist es der 113. seit 1996. Ein Bürgerentscheid ist also etwas Besonderes. Wir wollen deshalb informieren, was sich bisher getan hat, um was es am 15. Dezember geht, wie der Bürgerentscheid durchgeführt wird und welche Konsequenzen der Ausgang haben wird.
Mit dem Bürgerentscheid für den Erhalt des Kurhauses mit Saal, Restaurant und Parkplatzrondell soll ein Teil des Beschlusses aufgehoben werden, den der Rat am 3. Juni zur Innenstadtentwicklung im Bereich Kurhaus – Sebastian-Kneipp-Platz – Bürgerhof – Leiditz-Gebäude gefasst hat.
Wichtig zu wissen ist es, dass für den Rat der Verkauf und Abriss des Kurhauses nur ein Teil eines umfassenden Gesamtkonzeptes ist. Es sollen nämlich auch neue Standorte für die Stadtbücherei und die Tourist-Information geschaffen werden. Dafür bietet sich die Nutzung des Leiditz-Gebäudes an. Auch über den Bedarf und den möglichen Standort für einen neuen Veranstaltungsraum soll im weiteren Verlauf der Planungen entschieden werden. Der Musikpavillon soll einen zeitgemäßen Ersatz eventuell auf dem Bürgerhof oder im Kurpark finden. Wenn sich genügend interessierte Ärzte finden, könnte ein Gesundheitszentrum in der „Neuen Mitte“ entstehen. Natürlich werden für diese Einrichtungen auch Parkplätze benötigt. Einen Verkauf des Kurhauses wird es nur geben, wenn diese Punkte im Sinne der Stadt gelöst sind. Dies ist also die „Notbremse“, durch die die Stadt Einfluss auf die Gesamtplanung nehmen kann!
Beim Bürgerentscheid am 15. Dezember geht es also nicht nur um das Kurhaus, sondern letztlich darum, ob dieses umfassende Konzept von der Stadt gemeinsam mit dem Investor, der Hanseatischen Betreuungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (HBB), weiterentwickelt werden soll.
Das muss man wissen, denn auf den Stimmzetteln wird nur die Frage stehen:
Sind Sie dafür, das Kurhaus zu erhalten und deshalb vom Beschluss des Rates zur grundlegenden großflächigen Neuentwicklung der Innenstadt vom 03.06.2019 die Ziffer 2 aufzuheben, die vorsieht, das Kurhaus mit dem dazugehörigen Parkplatzrondell veräußern zu wollen, damit an dieser Stelle ein Lebensmittelvollsortimenter angesiedelt werden kann?
Durch das Bürgerbegehren wurde diese Fragestellung vorgegeben. Jeder Abstimmungsberechtigte kann ankreuzen, ob er die Frage bejaht, weil er für den Erhalt des Kurhauses ist, oder ob er sie verneint, weil er für eine Umsetzung der Gesamtplanung für die „Neue Mitte“ ist. Zugegeben, das klingt ein wenig verwirrend. Die Frage musste aber so formuliert werden, weil ein Ratsbeschluss aufgehoben werden soll. Somit zementiert ein „JA“ den bestehenden Zustand, während ein „NEIN“ grünes Licht für eine neue Entwicklung gibt.
Damit Sie sich selbst ein Bild von den Absichten machen können, die den Rat zu seinem Beschluss in Sachen „Neue Mitte“ bewogen haben, sind auf dieser Seite die öffentlichen Sitzungsunterlagen zusammengestellt und die wichtigsten Eckpunkte erläutert.
Die Vorgeschichte
Die Stadt Bad Fallingbostel hat nicht nur in den Sanierungsgebieten „Weinberg“ und „Wiethop“ nach Lösungen für eine Vielzahl von Problemen zu suchen, auch der Innenstadtbereich muss dringend aufgewertet und neu belebt werden. Die Schließung des EDEKA-Neukaufs und des Aldi-Marktes haben zusammen mit dem Abzug der Briten deutliche Spuren hinterlassen.
Die Stadt hat unverzüglich gehandelt. Schon 2012 wurde die Erarbeitung eines Integrierten Innenstadtentwicklungskonzepts (ISEK) in Auftrag gegeben. Das ISEK war später Grundlage, um den Innenstadtbereich als Sanierungsgebiet ausweisen zu können.
Untersucht wurden die Felder „Städtebau“, „Verkehr“ und „Einzelhandel“. Das Einzelhandelskonzept spricht sich mit Nachdruck für die (Wieder-)Ansiedlung eines Vollsortimenters aus. Nur ein solcher großer Markt kann die Funktion eines „Frequenzbringers“ erfüllen, also Kunden dazu veranlassen, hier einen Großteil ihrer Einkäufe zu erledigen. Und wer erst einmal in der Innenstadt ist, der wird auch die weiteren Angebote wahrnehmen. Somit kommt ein „Frequenzbringer“ auch anderen Geschäften zugute. Ja, andere Händler können sich dadurch sogar anregen lassen, hier neu zu eröffnen.
Ein erster Ansiedlungsversuch eines Vollsortimenters zerschlug sich 2014/2015, weil der Investor die vom Rat aufgestellten Forderungen nicht erfüllte. Er entwickelte keine Pläne, wie die Fassade des Leiditz-Gebäudes erhalten werden sollte und wie mit dem Sebastian-Kneipp-Platz samt Musikpavillon hätte umgegangen werden können.
Die Stadt ließ sich von diesem Fehlschlag jedoch nicht entmutigen. Weiterhin wurde mit potenziellen Investoren gesprochen und der Kontakt zur EDEKA aufrechterhalten. Leider erreichten diese Gespräche aber nicht den Punkt, an dem der Rat hätte „Ja“ sagen können.
Eine Wendung zum Besseren ergab sich erst, als die HBB im Internet durch eine Anzeige auf die Leiditz-Immobilie aufmerksam wurde. Bei den Gesprächen mit der Stadt eröffneten sich dann weit umfassendere Perspektiven. HBB griff auf, was ihr von der Bürgermeisterin als „Wunschpunkte“ der Politik genannt wurden. Dazu zählten der Erhalt der Leiditz-Fassade, die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung durch die Errichtung eines Gesundheitszentrums, die Umsetzung von Anregungen aus dem Städtebaulichen Rahmenplan für das Sanierungsgebiet „Bad Fallingbostel Innenstadt“ und die Suche nach einer Ersatzlösung für den Musikpavillon.
Die Beschlussvorlage
Um dieses umfangreiche Programm in Angriff zu nehmen, bedurfte es eines Ratsbeschlusses. Als Grundlage für Ratsbeschlüsse, werden rechtzeitig vor den Sitzungen Vorlagen erstellt. Diese Vorlagen werden nicht nur an die Ratsmitglieder geschickt, sondern auch im Ratsinformationssystem auf der Homepage der Stadt veröffentlicht. So geschah es auch im Fall der „Neuen Mitte“.
Schon der Titel der Vorlage VL/2019/056 „Entwicklung der Innenstadt; Künftige Nutzungen im Bereich Kurhaus – Sebastian-Kneipp-Platz – Bürgerhof – Kirchplatz („Leiditzkomplex„); Grundsatzentscheidung“ macht deutlich, dass der Rat eine großflächige Neuentwicklung der Innenstadt anstrebt.
Es geht eben nicht nur darum, einfach das Kurhaus abzureißen und an seiner Stelle einen Vollsortimenter zu bauen. Es soll auch das Leiditz-Gebäude einer neuen Nutzung zugeführt werden. An das bestehende Gebäude könnte angebaut werden. Dann könnten hier die Tourist-Information, die Stadtbücherei und ein Veranstaltungssaal untergebracht werden. Zur Scharnhorststraße hin ließe sich ein Gesundheitszentrum errichten. Ärzte, aber auch Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und andere Anbieter aus dem Gesundheitssektor könnten hier ihre Praxis einrichten. Ohne ausreichende Parkplätze lässt sich so etwas aber nicht verwirklichen. Dafür ist der Sebastian-Kneipp-Platz vorgesehen. Aber keine Angst: Die „Musikmuschel“ könnte als Veranstaltungsbühne auf dem Bürgerhof oder im Kurpark in moderner Form einen neuen Platz finden. Und mit dem Kurpark, den Ohmschen Wiesen und dem Osterberg gibt es immer noch viel Grün in unserer Stadt. Wir werden auch nicht vergessen, dass es ein „Grünes Band“ vom Bahnhof in den Kurpark geben soll.
Um zu garantieren, dass es wirklich zu einer Umsetzung des Gesamtkonzepts kommt und nicht bloß der Vollsortimenter entsteht, wurde eine wichtige „Notbremse“ in den Beschluss eingebaut: Bevor nämlich nicht dem tatsächlichen Bedarf angepasste Ersatznutzflächen für Bücherei, Tourist-Information, Musikmuschel und Veranstaltungssaal entwickelt wurden, wird das Kurhaus nicht angetastet. Also: Kein Verkauf um jeden Preis. Nur wenn zuvor klar ist, dass die Vorstellungen der Stadt umgesetzt werden können, wird das Kurhaus an den Investor verkauft und kann abgerissen werden!
Die Sitzung des Bau-, Umweltschutz- und Verkehrsausschusses am 20. Mai
Der Investor, die Hanseatische Betreuungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (HBB), hat das Konzept in der öffentlichen Sitzung des Bau-, Umweltschutz- und Verkehrsausschusses am 20. Mai vorgestellt. Auch Vertreter der EDEKA waren anwesend. Sie will den Vollsortimenter betreiben. Die Fachausschusssitzung in der Heidmark-Halle wurde von vielen interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern verfolgt.
Ohne die Folien, auf denen sich HBB und EDEKA selbst vorgestellt haben, können Sie hier die Präsentation zur „Neuen Mitte“ aufrufen.
Die ungekürzte Version können Sie als Anlage zu TOP 4 der Fachausschusssitzung einsehen.
(https://sessionnet.krz.de/bad_fallingbostel/bi/si0050.asp?__ksinr=2037)
Die Pläne wurden nicht nur von den Politikern intensiv diskutiert. Auch die Einwohnerinnen und Einwohner stellten zahlreiche Fragen. All das ist im Protokollauszug nachzulesen.
Bei nur einer Gegenstimme sprach sich der Bau-, Umweltschutz- und Verkehrsausschuss für den Beschlussvorschlag aus.
Der Beschluss in der Ratssitzung am 3. Juni
Die Entscheidung selbst wurde am 3. Juni im Stadtrat getroffen. Auch im Ratssaal verfolgten zahlreiche Einwohnerinnen und Einwohner die Debatte. Den Austausch der Argumente, die Ausführungen zur Haltung der Fraktionen und der Gruppe, aber auch kritische Fragen können Sie im Protokollauszug nachverfolgen.
Mit 16 Ja-Stimmen bei 4 Nein-Stimmen gab es im Rat eine deutliche Mehrheit für folgenden Beschluss:
1. Der Innenstadtbereich Kurhaus – Sebastian-Kneipp-Platz – Bürgerhof und Kirchplatz („Leiditzkomplex“) wird auf der Grundlage der in der Sitzung des Bau-, Umweltschutz- und Verkehrsausschusses am 20.05.2019 als Tagesordnungspunkt 4 vorgestellten Konzeptidee als neuer Mittelpunkt weiterentwickelt. Es wird eine Zusammenarbeit auf vertraglicher Basis einer noch auszuarbeitenden zeitlich beschränkten städtebaulichen Kooperationsvereinbarung mit dem Investor Hanseatische Betreuungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (HBB) angestrebt.
2. Das Kurhaus mit dem dazugehörigen Parkplatzrondell soll zur grundlegenden großflächigen Neuentwicklung der Innenstadt mit dem Ziel veräußert werden, dass an der Stelle ein Lebensmittelvollsortimenter angesiedelt wird.
3. Die anderen im Eigentum der Stadt befindlichen Flächen (Sebastian-Kneipp-Platz und Bürgerhof) sollen entsprechend der zusätzlich beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen (insbesondere z. B. ebenerdige Stellplatzanlage, Errichtung eines Gesundheitszentrums) zur Verfügung gestellt werden.
4. Für die vorhandenen städtischen Nutzungen von Bücherei, Tourist-Information,
Musikpavillon und Veranstaltungssaal ist an geeigneter Stelle eine dem tatsächlichen Bedarf angepasste entsprechende Ersatznutzfläche zu entwickeln, bevor das Kurhaus veräußert bzw. zurückgebaut wird.
Alle vier Beschlusspunkte sind miteinander verzahnt. Im Gegensatz zu allen früheren Überlegungen wird erstmals in einem Gesamtkonzept all das aufgegriffen, was in der Politik in den letzten Jahren als notwendige Handlungsfelder erkannt und diskutiert wurde.
Das Bürgerbegehren
Wenn Bürgerinnen und Bürger selbst anstoßen möchten, dass in einer Angelegenheit, mit der sich der Rat bisher noch nicht befasst hat, etwas geschieht, oder wenn sie einen Ratsbeschluss ganz oder teilweise aufheben möchten, können sie mit einem Bürgerbegehren beantragen, einen Bürgerentscheid durchzuführen.
Davon wurde in Bad Fallingbostel Gebrauch gemacht. Von Hartmut Gräf, Helmut König und Otto Sauer als sogenannten „Vertretungsberechtigten“ wurde das „Bürgerbegehren für den Erhalt des Kurhauses mit Saal, Restaurant und Parkplatzrondell“ gestartet. Wie vom Gesetzgeber gefordert, wurden bis zum 6. September die erforderlichen Unterschriften eingesammelt. 950 Unterschriften wären erforderlich gewesen – vorgelegt wurden sogar 2.177 gültige Unterschriften.
Der Verwaltungsausschuss hat am 16. September festgestellt, dass alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Damit war das Bürgerbegehren zulässig. In der gleichen Sitzung legte der Verwaltungsausschuss den 15. Dezember als Tag des Bürgerentscheids fest.
Der Bürgerentscheid
Das Bürgerbegehren war also nur der formale Schritt, damit es zu dem eigentlich ausschlaggebenden Bürgerentscheid kommt. Erst hier stimmen die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger in der Sache ab.
Abstimmungsberechtigt sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Bad Fallingbostel haben.
Das Verfahren eines Bürgerentscheids ähnelt einer Kommunalwahl. Der Bürgerentscheid findet am Sonntag, dem 15. Dezember, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt. Dass an einem Sonntag abgestimmt wird, schreibt das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz vor.
Alle Abstimmungsberechtigten werden schriftlich benachrichtigt. Ab dem 20. November werden die Benachrichtigungskarten eintreffen. Die Abstimmung wird in den Räumen stattfinden, die bei der letzten Kommunalwahl genutzt wurden. Auch eine Abstimmung in Briefform wird möglich sein. Weitere Einzelheiten sind in der Satzung der Stadt Bad Fallingbostel über die Durchführung von Bürgerentscheiden geregelt.
Bei einem Bürgerentscheid wird genau über die Frage abgestimmt, die es bereits im Bürgerbegehren gab. Damit der Bürgerentscheid verbindlich ist, muss die Mehrheit der gültigen Stimmen auf „Ja“ lauten. Wichtig ist, dass der Gesetzgeber zusätzlich verlangt, dass diese Mehrheit mindesten 20 Prozent der Wahlberechtigten beträgt. In unserem Fall sind das 1.900 Stimmen. Nur wenn beide Bedingungen erfüllt sind, ist der Bürgerentscheid verbindlich.
Es kann also gerade bei einer geringen Abstimmungsbeteiligung sein, dass zwar die Mehrzahl der Teilnehmer mit „Ja“ gestimmt haben, aber die Zahl der „Ja“-Stimmen unter den 20 Prozent der Wahlberechtigten liegt – in unserem Fall insgesamt weniger als 1.900 „Ja“-Stimmen abgegeben werden. Bisher gab es in Niedersachsen 35 Fälle, bei denen ein Bürgerentscheid aus diesem Grund scheiterte – immerhin 31,82 % aller Bürgerentscheide.
Der Bürgerentscheid live
Egal ob Befürworter oder Gegner, alle sind gespannt, wie der Bürgerentscheid ausgeht. Das Ergebnis der Auszählung in den einzelnen Abstimmungsbezirken und der Briefabstimmung wird am 15. Dezember ab 18 Uhr im Ratssaal präsentiert. Aber natürlich wird das Resultat zeitgleich auf unserer Homepage www.badfallingbostel.de auch ins Internet eingestellt. Im Laufe des Abends wird dann Bürgermeisterin Thorey als Abstimmungsleiterin das vorläufige Ergebnis bekanntgeben.
Bei einem Bürgerentscheid ist es nicht anders wie bei einer Wahl: Da es vorkommen kann, dass über die Gültigkeit einzelner Stimmzettel befunden oder vielleicht einzelne Abstimmungsbezirke neu ausgezählt werden müssen, wird das amtliche Endergebnis von einem Abstimmungsausschuss festgestellt. Er wird öffentlich am Montag, dem 16. Dezember, um 17.00 Uhr im Sitzungszimmer im Ratssaaltrakt des Bad Fallingbosteler Rathauses zusammenkommen.
Die Folgen des Bürgerentscheids wenn „JA“ gewinnt
Der Bürgerentscheid wird verbindlich, wenn am 15. Dezember die Mehrheit mit „Ja“ stimmt und es auch mindestens 1.900 Ja-Stimmen gibt. Er ist dann für zwei Jahre „geschützt“. In diesen zwei Jahren kann er nur durch einen diesmal vom Rat angestoßenen weiteren Bürgerentscheid abgeändert oder aufgehoben werden. Andernfalls kann der Rat erst nach Ablauf der zweijährigen Schutzfrist wieder uneingeschränkt Beschlüsse zum Kurhaus fassen.
Wenn der Bürgerentscheid verbindlich wird, darf das Kurhaus also in den nächsten zwei Jahren nicht verkauft werden, sondern muss erhalten bleiben. Das heißt aber nicht automatisch, dass dann auch gleich mit Sanierungsmaßnahmen begonnen werden muss. Vor dem Hintergrund der neuen Situation wird der Rat erst sehen müssen, was über den bloßen Erhalt hinaus eventuell in die Sanierung des Kurhauses investiert werden soll. Die Mittel dafür müssten über einen Nachtragshaushalt bereit gestellt werden.
Der Bürgerentscheid stellt zwar nur die Frage nach dem Erhalt des Kurhauses, aber natürlich hat er auch Auswirkungen auf die Gesamtplanungen für die „Neue Mitte“. Ein Kernpunkt des Gesamtvorhabens würde damit entfallen. Es ist kaum zu erwarten, dass der Investor dann noch eine Chance sieht, alternative Planungen wirtschaftlich in Bad Fallingbostel umsetzen zu können. Ob es andere Investoren mit weniger ambitionierten Plänen für Teillösungen gibt, wissen wir nicht. Das „Ja“ beim Bürgerentscheid bedeutet letztlich also mit hoher Wahrscheinlichkeit das Aus für das Gesamtprojekt „Neue Mitte“, wie es er Rat mit dem Investor realisieren wollte.
Die Folgen des Bürgerentscheids wenn „NEIN“ gewinnt
Stimmt die Mehrheit beim Bürgerentscheid mit „Nein“ oder wird die vorgeschriebene Anzahl von „Ja“-Stimmen nicht erreicht, bedeutet dies auch nicht, dass gleich danach die Bagger anrücken, das Kurhaus abgerissen und mit dem Bau des Vollsortimenters begonnen wird. Dann ist nämlich erst der Zeitpunkt gekommen, dort weiterzumachen, wo durch das Bürgerbegehren ein Stopp erfolgte.
Dann wird es darum gehen, eine Projektskizze zur Planreife zu bringen. Das ist ein langer Weg, bei dem noch eine ganze Reihe von Untersuchungen anzustellen und Gutachten zu erarbeiten sind. Die Bauleitplanung wird unter vorgeschriebener Einbindung der Öffentlichkeit zu betreiben sein. In einer Vielzahl von Punkten muss der Rat noch Entscheidungen treffen, z. B. ob es einen Neubau eines Veranstaltungsaales geben soll und wenn ja, in welcher Größe und mit welcher Ausstattung.
Ein „NEIN“ beim Bürgerentscheid ist also das „JA“, endlich mit der eigentlichen Arbeit am Projekt „Neue Mitte“ zu beginnen. Schritt für Schritt soll dann aus Plänen Wirklichkeit werden. Bis alles – oder doch zumindest das meiste – umgesetzt werden kann, wird es sicherlich noch eine ganze Reihe von Anpassungen geben.