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Datum: 22.07.2026

Archivalie des Monats August 2026: Vor 190 Jahren wurde der »Schützen-Verein Fallingbostel von 1836 e. V.« gegründet

Zumeist sind Schützenvereine die ältesten Zusammenschlüsse in den Ortschaften unserer Region. In Bad Fallingbostel ist dies nicht anders, existiert hier doch der „Schützen-Verein Fallingbostel von 1836 e. V.“ noch drei Jahre länger als der 1839 gegründete Lieth-Club. Zum 125-jährigen Bestehen des Schützenvereins wurde 1961 eine sehr informative Festzeitschrift veröffentlicht, der der nachfolgende Bericht über die Gründung und Entwicklung des Vereins im 19. Jahrhunderts samt den dazu in der Broschüre enthaltenen Abbildungen entnommen wurde. 

Der Schützenverein Fallingbostel 

 

Ein Jubiläum ist immer ein Anlaß, zurückzublicken auf die Geschichte, auf die Ent­wicklung und die wechselvollen Geschicke des Jubilars. Der Schützenverein Fallingbostel feiert in diesem Jahre sein 125-jähriges Bestehen. Er ist damit der älteste noch bestehende Verein der Kreisstadt Fallingbostel. Es kann nicht Aufgabe dieses Rück­blickes sein, eine lückenlose Chronik des Vereins niederzuschreiben, weil manches aus alten Schriften und Vereinsunterlagen in den Zeitläufen und während des letzten Krieges verloren gegangen ist und der Rahmen einer Festschrift die abwechslungsreiche Ver­gangenheit nur in großen Zügen wiederzugeben gestattet. 

Die Anfänge des Schützenvereins gehen nachweislich auf die Jahre 1836-1838 zurück.In dieser Zeit hatten sich wie überall in hannoverschen Landen Bürger und Einwohner zu Schützengesellschaften zusammengeschlossen, die in den alten Ortswehren ihre Vor­gänger hatten. Im Gründungsjahr 1836 wird in Fallingbostel eine Schützengesellschaft gegründet, die sich im Jahre 1838 die erste Fahne gab. Nach der Chronik fand das erste Königs-Schießen im Jahre 1836 statt. Es wurde festlich begangen und damit eine alljährlich wiederkehrende Festlichkeit eingeleitet, die als Schützenfest und echtes Volksfest bis auf den heutigen Tag Bestand hat. 

Bild vergrößern: Erinnerung aus dem Jahre 1888
Erinnerung aus dem Jahre 1888

Nach den alten Vereinsurkunden nahm die Fallingbosteler Schützengesellschaft im Jahre 1842 den Namen Jäger-Corps an, eine Bezeichnung, die an die Befreiungskriege 1813/15 erinnerte. Sein Kommandeur war der Rentmeister Fricke, der den Rang eines Capitains hatte. Ihm standen zwei Lieutenante und zwei Fahnenlieutenante zur Seite.Bereits im Jahre 1851 änderte man den Namen des Vereins in „Schützencorps“, das sich auf Betreiben der Obrigkeit am 18. 4. 1860 ordnungsmäßige Statuten und ein Dienst­-Reglement gab. Offiziell ist dieser Name bis 1890 gültig gewesen, obwohl in vielen Ein­gaben und Schriften schon früher allgemein vom „Schützenverein“ gesprochen wurde. Während sich im Jäger-Corps in erster Linie die Hausbesitzer – etwa 60 an der Zahl – zusammengefunden hatten, war die Aufnahme von Mitgliedern im Schützen-Corps nicht an diese Voraussetzung gebunden. Nichtsdestoweniger ging es auch hier noch streng nach der patriarchalischen Ordnung zu. Man marschierte im Festzug in zwei Rotten. Inder ersten Rotte marschierten die im einstigen Jäger-Corps vorhandenen Hausbesitzer und die Gäste aus Oerbke,Idingen und Vierde, die jedoch ebenfalls Hausbesitzer sein mußten. Die zweite Rotte bildeten die Häuslinge und die sonstigen „lütten Lü“. Nur der ersten Rotte stand es zu, auf die Königs-Scheibe zu schießen und die Königswürde zu erringen. Die zweite Rotte konnte keinen König stellen, erhielt aber eine Prämie, wenn sie den zweitbesten Schuß abgegeben hatte. Wie gerecht man aber auch schon damals dachte, geht aus der Bestimmung in den Statuten hervor, daß ein „Tractiren des Corps“ durch den Schützenkönig bei Strafe von 20 Ruthentalern verboten war. Es sollte auch der weniger Begüterte ohne finanzielle Sorgen König werden können. Die Bestimmung, daß nur Hausbesitzer die Königswürde erlangen konnten, ist nur so zu verstehen, daß sie allein den Platz für die Anbringung der Königsscheibe an ihrem Hause hatten. Das Schützen-Corps wählte sich seinen Kommandeur und die übrigen Offiziere in der Mit­gliederversammlung jeweils auf die Dauer von zwei Jahren. Das Hauptorgan des Corps war jedoch der Verwaltungsrat, der aus dem Kommandeur als Vorsitzenden, dem Rech­nungsführer und drei Schützen bestand. Ihm fielen alle Vereinsaufgaben zu, die nicht auf die militärische Ordnung, die Exerzierübungen usw. Bezug hatten. Er bestimmte allein über die Aufnahme neuer Mitglieder. Immerhin wird die Hauptaufgabe des Ver­waltungsrates jener Zeit die Ausgestaltung des Schützenfestes gewesen sein, das nach den Statuten das Hauptanliegen des Corps war.

Bild vergrößern: Schützenummarsch 1905
Schützenummarsch 1905

Die Uniform und die Bewaffnung des Corps waren einheitlich. Die Uniform bestand aus einem grünen Waffenrock, einer weißen Hose und einer grünen Kappe mit silbernem Jagdhorn, die Bewaffnung aus einer Flinte oder Büchse, bei den Offizieren aus einem Degen oder Säbel. Das Schützenfest wurde im Monat Juni oder Juli an zwei Tagen – einem Sonntag und einem Montag – gefeiert. Am Sonntag war das Tragen der weißen Hose Vorschrift, am Montag war auch eine schwarze gestattet, wenn die weiße den ersten Tag nicht ohne Flecken überstanden hatte. 

Am Sonntag fand das Königs-Schießen statt. Zum Schützenfest des Jahres 1842 wurde zum ersten Male der Königspreis festgesetzt, der in der Folge jahrelang unverändert blieb. Er bestand aus einem silbernen Eßlöffelim Werte von 3 Talern und einem Geldpreis von 5 Talern. Der zweite Preis betrug 2 Taler. 

Einige Jahre später (1850) wurde auch eine „Bürgergarde“ in Fallingbostel gebildet. Sie entstand aus der geistigen Bewegung der Revolutionsjahre 1848/49 und bestandhauptsächlich aus jenen Bürgern, die als Beamte und Angestellte oder als Angehörige freier Berufe keine Aufnahme im Schützen-Corps gefunden hatten. So war der erste Vorsitzende und Kommandeur der Bürgergarde der Fallingbosteler Justizrat Dr. Koch. In ihren Reihen fanden sich Namen wie Quintus-Icilius, Ökonom F. Schmidt sen. und viele andere. Der Ökonom F. Schmidt jun. wirkte in diesen Jahren an führender Stelle im Verwaltungsrat des Schützen-Corps. Die Bürgergarde hatte eine schwarz-rot-goldene Fahne mit der Inschrift „Die deutschen Schützen von Fallingbostel“. Ihre Ziele müssen neben der Einigung der deutschen Stämme eng mit den Zielen des Schützen-Corps ver­bunden gewesen sein. Glücklicherweise ist diese Fahne erhalten geblieben und vor kurzem dem Schicksal der Vergessenheit entrissen worden. 

So nimmt es nicht wunder, daß Schützen-Corps und Bürgergarde das Fallingbosteler Schützenfest ab 1850 gemeinsam feierten. Wegen der geldlichen Auseinandersetzung gab es in der Folgezeit bald Streitigkeiten, denn beide Vereine konnten sich über die Aufteilung des Überschusses nicht einig werden. Wie man aus den säuberlich aufbe­wahrten Schriften entnehmen kann, ist es aber doch zu einer Verständigung gekommen, denn noch 15 Jahre später wurde im Jahre 1865 gemeinsam Schützenfest gefeiert und die 50 jährigeWaterloofeier begangen. Nach und nach müssen sich die Reihen der Bür­gergarde gelichtet haben, der Zeitpunkt der Auflösung ist nicht mehr genau festzustellen. 

Bild vergrößern: Schützenkönig H. Wünning 1929
Schützenkönig H. Wünning 1929

Das Schützen-Corps Fallingbostel aber blieb und seine Feste waren immer mehr der Höhepunkt des Jahres für die gesamte Einwohnerschaft des Ortes. Wenn am Festsonntag alle gemeinsam an der Königstafel saßen und sich das Festessen am Abend munden ließen, gab es keine Standesunterschiede und jung und alt waren in geselliger Fröhlich­keit vereint. Der Montagmorgen fand die Schützen selbst zu einem gemeinsamen Früh­stück zusammen, an dem die geistliche und weltliche Obrigkeit stets als Gast teilnahm. Mit Tanzmusik und sonstigen Belustigungen fanden diese Feste erst früh am anderen Morgen ihr Ende. 

Für die Ausstattung der Schützen und für die Ausgestaltung der Schützenfeste haben die Fallingbosteler zu allen Zeiten viel getan. So kaufte der Verein schon im Jahre 1859 einen Tanzboden von der Gemeinde und im Jahre 1863 wurden 41 Taler für den Ankauf neuer weißer Beinkleider ausgegeben. Im Jahre 1882 kaufte der Verein für alle Schützenneue Joppen und Hosen. Seit 1871 gab es auch einen eigenen Tanzboden für Kinder, die – soweit sie im schulpflichtigen Alter waren – unter besonderer Aufsicht bis 21 Uhr am Schützenfest teilnehmen durften. 

Die Ausrichtung des Festes oblag dem Verwaltungsrat, der zwei oder mehr Schaffer bestellte, die für Ordnung und richtigen Ablauf des Festes zu sorgen hatten. Ein „Fest­Reglement“ schrieb genau Höhe des Eintrittsgeldes und Tanzgeldes und die allgemeine Ordnung auf dem Festsaal vor. Wer diese nicht beachtete, mußte mit empfindlichen Strafen rechnen. Die Unkosten für das Fest wurden nicht nur aus den Tageseinnahmen gedeckt, sondern waren schon vorher im Wege eines „Circulars“ zum größten Teil sichergestellt. Hier hatten sich alle Schützen einzutragen, die am Feste teilnehmen wollten. Ihr Beitrag zu den allgemeinen Unkosten richtete sich nach Stand und Vermögen sowie nach der Zahl der teilnehmenden Familienmitglieder. Die Damen Fallingbostels wurden in einem besonderen Schreiben gebeten, einen Tag vorher zum Kranzbinden zu erscheinen, was bei Kaffee, Kuchen und Punsch immer ein fröhlicher Auftakt war. 

Bemerkenswert ist ein Circular aus dem Jahre 1871, worin der Verwaltungsrat des Schützen-Corps dazu auffordert, „den Kriegsgefährten des jüngsten Feldzuges gegen Frankreich für die Strapazen in den Schlachten und Treffen die gebührende Anerkennung zu zollen und die zurückgekehrten Krieger zum Schützenfeste festlich zu empfangen und zu bewirten“. Das Circular weist neben den Fallingbosteler Namen ungezählte Namen aus der näheren und weiteren Umgebung auf von Bommelsen, Kroge, Vierde, Neddenriep, Küddelse angefangen bis Dorfmark. Pröbsten, Krelingen, Bockhorn und Narjesbergen.Die Bewirtung fand im Gasthaus Schlimm statt und hat für 58 Personen (einschließlich der Kriegerfrauen) 103 Taler und 10 Groschen gekostet. Jeder erhielt neben dem Essen eine Flasche besten Weines. 

Bild vergrößern: Schützenkönig Herbert Wildung 1936 Begleiter: Willi Ohlau, Heinrich Wildung
Schützenkönig Herbert Wildung 1936 Begleiter: Willi Ohlau, Heinrich Wildung

Die Örtlichkeit des Festplatzes hat im Laufe der Jahre häufiger gewechselt. Die ersten Schützenfeste sind sicherlich auf Mohrmanns Hof gefeiert worden, aber schon 1868 schloß das Schützen-Corps mit der königlichen Forstverwaltung in Hannover einen Vertrag, demzufolge das Fest in der Lieth abgehalten wurde. Der Verein hatte dafür jährlich 2 Ruthentaler und 15 Groschen Pacht zu zahlen. Für etwaigen Schaden hatten die Schützenwirte aufzukommen. Im Jahre 1894 wurde das Schützenfest nach Mohrmann-Pröhls-Hof (Haus unter den Eichen) verlegt und im Jahre 1897 ein ständiges Festzelt gebaut. Der große geräumige Holzbau bot Platz für die Unterbringung der Tanzdielen und genügend Platz für den Eß- und Schankraum. Der Tanzboden war während des Festes im Freien aufgestellt. Außerdem besaß der Verein auf dem Gelände eine eigene Kegelbahn. Viele unserer Schützenveteranen erinnern sich gern an die hier verbrachten fröhlichen Stunden. 

Dem Festplatz auf Mohrmanns-Pröhls Hof hielt man jahrzehntelang die Treue. Bis kurz vor dem zweiten Weltkrieg wurde hier gefeiert, erst dann siedelte man wieder in die Lieth über. Die Feste auf dem historischen Platz wurden jedoch durch den Ausbruch des Krieges unterbrochen. Darüber wird an anderer Stelle zu berichten sein. 

In der Geschichte des Vereins kommt dem Jahr 1890 wieder eine besondere Bedeutung zu. In einer am 14. Mai 1890 abgehaltenen Versammlung des Schützen-Corps wird einstimmig beschlossen, den Namen „Schützen-Verein“ zu führen. Die alten Statuten werden aufgehoben. An ihre Stelle tritt eine Vereins-Satzung. 

Bild vergrößern: Fahnenweihe 1951
Fahnenweihe 1951

In der Zielsetzung des Vereins ändert sich grundsätzlich nichts, auch die Organe des Vereins bleiben unverändert. Die Hauptlast bleibt beim Verwaltungsrat, der sich nun­mehr aus dem Kommandeur als Vorsitzenden, dem Leutnant als stellvertretenden Vor­sitzenden, dem Rechnungsführer, drei Beisitzern und dem Führer der Jugendabteilung zusammensetzt. Neu ist für den Schützenverein, daß seit dem Jahre 1890 neben dem als Volksfest veranstalteten Schützenfest der in den Wintermonaten abzuhaltende Schützenball satzungsgemäß eingeführt wird. Schon Ende der sechziger Jahre des letzten Jahrhunderts hatte man damit begonnen, solche Bälle im Winter abzuhalten. Hier lag das Bestreben zugrunde, nur die Vereinsmitglieder zu einer Tanzfestlichkeit innerhalb der Schützenfamilie zu vereinen. Viele Jahre hindurch wurde dieses Fest am Silvesterabend gefeiert, wozu die Schützen mit Familienangehörigen freien Eintritt hatten und lediglich auswärtige Gäste eingeführt werden konnten. Die Einnahmen aus diesen Bällen flossen der Kasse des damals bestehenden Kirchturmbau-Vereines zu. Die Einrichtung des Schützenballes hat sich bis auf den heutigen Tag erhalten und hat in der am 24. 4. 1958 erlassenen jetzt gültigen Satzung wieder ihren festen Platz.