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Fundservice

Haben Sie etwas verloren ? Dann suchen Sie doch hier online:

Das virtuelle Fundbüro im Internet

Wenn Sie etwas gefunden haben, geben Sie die Fundsache bitte beim Fundbüro der Stadt Bad Fallingbostel oder bei der Polizeidienststelle in Bad Fallingbostel ab. Sie können davon ausgehen, dass der Verlierer dem Finder einen Finderlohn zukommen lässt. Dieser ist gesetzlich vorgeschrieben. Sollte die Fundsache nach sechs Monaten vom Eigentümer nicht abgeholt worden sein, geht sie in Ihren Besitz über. Darüber erhalten Sie eine Nachricht. Sollten Sie auf das Eigentum verzichten, wird die Fundsache im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung angeboten.