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Bundestagswahl am 23.02.2025 - Beantragung Wahlschein - Informationen zur Briefwahl

Sie haben hier die Möglichkeit, einen Wahlschein online zu beantragen bzw. Ihren Wahlraum zu suchen.

Ab sofort können Sie im Rathaus die Briefwahlunterlagen direkt abholen bzw. vor Ort wählen. Das Büro für die Durchführung der Briefwahl befindet sich im Untergeschoss des Rathauses und ist bis zum 21.02.2025 von montags bis freitags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von montags bis donnerstags in der Zeit von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet. Eine vorherige Terminbuchung ist nicht erforderlich.

Am 23. Februar 2025 findet in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Allgemeine Informationen zur Wahl erhalten Sie auf der folgenden Internetseite: www.bundeswahlleiterin.de

Nachfolgend erhalten Sie weitere Informationen zur Durchführung der Wahl:

Informationen zur Briefwahl:

Wahl

Jede wahlberechtigte Person erhält von der Gemeinde, bei der sie am 42. Tag vor der Wahl (12.01.2025) mit Hauptwohnung gemeldet ist, einen Wahlbenachrichtigungsbrief. Diese werden von der jeweiligen Gemeinde bis zum 02.02.2025 zugestellt.

Auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief befinden sich u.a. Angaben zum Wahlraum und zur Wahlzeit. Der Wahlbenachrichtigungsbrief soll bei der Wahl im Wahllokal vorgelegt werden. Jeder Wähler hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes mit dem Personalausweis bzw. Reisepass auszuweisen.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungsbriefe befindet sich ein Antrag für die Beantragung von Briefwahlunterlagen. Dieser Antrag sollte – ausgefüllt und unterschrieben – möglichst frühzeitig im Rathaus abgegeben werden. Die Briefwahlunterlagen werden dann unverzüglich übersandt. Es besteht auch die Möglichkeit an Ort und Stelle im Rathaus zu wählen. Das Büro für die Durchführung der Briefwahl befindet sich im Untergeschoss im Rathaus und ist ab dem 10.02.2025 von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet. Bei der Antragstellung ist ein Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen formlos schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht jedoch telefonisch oder per SMS-Nachricht) anzufordern. Im Antrag sind Angaben über Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer und Wohnort zu machen. Ferner ist anzugeben, wohin die Briefwahlunterlagen gesandt werden sollen.

Die Durchführung der Briefwahl im Rathaus bzw. der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt nach der Fertigstellung der Stimmzettel und bei Vorlage der sonstigen, für die Briefwahl erforderlichen Unterlagen, also frühestens ab dem 10.02.2025.

Die Briefwahlunterlagen können auch Online über den QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief oder über folgenden Link beantragt werden: https://www.wahlschein.de/3358008

Briefwahlunterlagen können bis Freitag, den 21.02.2025, 15.00 Uhr im Rathaus beantragt werden. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihr bis zum Tage vor der Wahl (22.02.2025), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Der Antrag kann auch noch bis zum Wahltag (23.02.2025), 15.00 Uhr, gestellt werden, wenn die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, wegen einer plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen zu können.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können (wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt haben oder wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist) den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins ebenfalls noch bis zum Wahltag (23.02.2025), 15.00 Uhr, stellen.

Der hellroteWahlbriefumschlag muss am Wahltag spätestens um 18.00 Uhr im Gebäude des Landkreises Heidekreis, Vogteistr. 19, 29683 Bad Fallingbostel, vorliegen.

Auskünfte zur Bundestagswahl erhalten Sie im Fachbereich 1 – Abteilung Bürgerservices der Stadt Bad Fallingbostel.