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Kommunalwahl 13.09.2026

Am 13. September 2026 findet – von 8.00 bis 18.00 Uhr - die Kommunalwahl (Wahl zum Kreistag, Wahl Landrätin / Landrat, Wahl zum Rat der Stadt Bad Fallingbostel und Wahl Bürgermeisterin / Bürgermeister) statt. 

Allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen in Niedersachsen erhalten Sie auf der folgenden Internetseite: 
https://landeswahlleiter.niedersachsen.de/startseite/

Nachfolgend erhalten Sie weitere Informationen zur Durchführung der Wahl:

Wer darf wählen?
Wahlberechtigt (so genanntes aktives Wahlrecht) sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und
• seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben (z.B. im Landkreis für die Wahl des Kreistages),
• nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung nach dem deutschen Recht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind sowie
• in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.

Die Wählerverzeichnisse werden von den Gemeinden bzw. Samtgemeinden geführt. In das Wählerverzeichnis werden die Wahlberechtigten in der Regel von Amts wegen eingetragen. Dies allerdings nur, sofern sie nicht vergessen haben, sich in ihrer Gemeinde rechtzeitig anzumelden.
Weitere Informationen zu den Grundzügen des niedersächsischen Kommunalwahlsystems erhalten Sie auf der folgenden Internetseite:

https://landeswahlleiter.niedersachsen.de/wahlen/kommunalwahlen/grundzuege_kommunalwahlsystem/grundzuge-des-niedersachsischen-kommunalwahlsystems-252504.html

Wahl der Vertretungen (Kreistag und Stadtrat)
Für die Wahl der Vertretungen (Kreistag und Stadtrat) haben Sie für jeden Stimmzettel drei Stimmen.

Sie können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) oder einer einzigen Bewerberin/einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag geben. Sie können Ihre Stimmen aber auch auf mehrere Gesamtlisten und/oder mehrere Bewerberinnen/Bewerber oder verschiedene Wahlvorschläge verteilen.

Wahl der Hauptverwaltungsbeamten (Wahl Landrat/ Wahl Landrätin und Wahl Bürgermeister / Bürgermeisterin)
Für die Wahl der Landrätin / des Landrates und der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters haben Sie nur eine Stimme für jede dieser Wahlen, die Sie einem der Bewerber Ihrer Wahl durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel geben können.

Informationen zur Briefwahl:
Jede wahlberechtigte Person erhält von der Gemeinde, bei der sie am 42. Tag vor der Wahl (02.08.2026) mit Hauptwohnung gemeldet ist, einen Wahlbenachrichtigungsbrief. Diese werden von der jeweiligen Gemeinde bis zum 23.08.2026 zugestellt.

Auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief befinden sich u.a. Angaben zum Wahlraum und zur Wahlzeit. Der Wahlbenachrichtigungsbrief soll bei der Wahl im Wahllokal vorgelegt werden. Darüber hinaus haben sich alle Personen durch die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses auszuweisen.

Auf der Rückseite befindet sich ein Antrag für die Beantragung von Briefwahlunterlagen. Dieser Antrag sollte – ausgefüllt und unterschrieben – möglichst frühzeitig im Rathaus abgegeben werden. Die Brief-wahlunterlagen werden dann unverzüglich übersandt.

Es besteht auch die Möglichkeit an Ort und Stelle im Rathaus zu wählen. Das Büro für die Durch-führung der Briefwahl befindet sich im Rathaus (Untergeschoss) und ist von

Montag bis Freitag in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Montag und Mittwoch in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und
Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
geöffnet.

Bei der Antragstellung ist die Wahlbenachrichtigung und ein Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen formlos schriftlich, per Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form, mündlich (nicht jedoch telefonisch oder per SMS-Nachricht) oder online anzufordern. Im Antrag sind Angaben über Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort zu machen. Ferner ist anzugeben, wohin die Briefwahlunterlagen gesandt werden sollen.

Die Briefwahlunterlagen können auch Online über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder über den folgenden Link beantragt werden:


Briefwahlunterlagen können bis Freitag, dem 11.09.2026, 13.00 Uhr im Rathaus beantragt werden. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder sie ihn verloren hat, kann ihr bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Der Antrag kann auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden, wenn die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, wegen einer plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen zu können.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können (wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt haben oder wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist) den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins ebenfalls noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.

Der rote Wahlbriefumschlag muss am Wahltag spätestens um 18.00 Uhr im Rathaus der Stadt Bad Fallingbostel, Vogteistr. 1, 29683 Bad Fallingbostel, vorliegen.

Auskünfte zur Kommunalwahl erhalten Sie im Fachbereich 1 – Abteilung Bürgerservices der Stadt Bad Fallingbostel.

28.08.2026