Wahlen
Wahlhelfer*innen gesucht
Voraussetzung
Sie haben am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet, Sie besitzen die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, Sie wohnen seit mindestens 3 Monaten in Bad Fallingbostel und sind wahlberechtigt.
Was erwartet Sie?
Eine abwechslungsreiche und interessante Aufgabe. Sie arbeiten in einem Team, welches aus mindestens 6 Mitgliedern besteht. Die Mitglieder üben folgende Funktionen aus: Wahlvorsteher*in, stellv. Wahlvorsteher*in, Schriftführer*in, stellv. Schriftführer*in, Beisitzer*in.
Ablauf am Wahlsonntag
Am Wahlsonntag sind die Mitglieder des Wahlvorstandes in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr für die ordnungsgemäße Wahldurchführung zuständig. Dazu gehören u.a. Überprüfung der Wahlberechtigung, Ausgabe der Stimmzettel, Unterstützung der Wähler*innen im Wahllokal und Auszählung der Stimmen. Für den Sonntag wird eine Schichteinteilung (Vormittag und Nachmittag) vorgenommen, sodass Sie nicht die ganze Zeit im Wahllokal anwesend sein müssen. Die Schichteinteilung erfolgt unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation. Zur Ermittlung des Wahlergebnisses werden die Stimmen ab 18:00 Uhr durch alle Mitglieder des Wahlvorstandes ausgezählt. Sie müssen keine Erfahrungen als Wahlhelfer*in mitbringen. Sie erhalten eine entsprechende Einweisung in Ihre Aufgabe. Wünsche zum Einsatzort werden berücksichtigt.
Ihr Einsatz wird honoriert
Für Ihren Einsatz erhalten Sie eine attraktive Entschädigung, dass sogenannte „Erfrischungsgeld“.
Falls wir Sie neugierig gemacht haben uns als Wahlhelfer*in bei der Kommunalwahl zu unterstützen, dann melden Sie sich gerne per E-Mail oder telefonisch.
Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung.
Ihre Stadtverwaltung Bad Fallingbostel
Wahlergebnisse
Die Wahlergebnisse können Sie über die folgenden Links aufrufen:
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Bundestagswahl 23.02.2025
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Europawahl 09.06.2024
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Landtagswahl 09.10.2022
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Bundestagswahl 26.09.2021
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Kommunalwahl 12.09.2021
Allgemeine Informationen
Wahlen sind die Lebensgrundlage der Demokratie. Der freiheitlich demokratische Rechtsstaat lebt davon, dass die in regelmäßigen Abständen neugewählten Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes in freier Diskussion und Abstimmung die für das Leben in der Gemeinschaft notwendigen Entscheidungen erarbeiten. Zuständig für das Wahlrecht in Niedersachsen ist das Ministerium für Inneres und Sport. Zusammen mit der Landeswahlleitung gewährleistet es die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze, nämlich allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen bei allen Urnengängen.
Die Ergebnisse der vergangenen Kommunalwahlen, Landtagswahlen, Bundestagswahlen sowie Europawahlen finden Sie auf den Seiten des Landesamt für Statistik Niedersachsen.
Informationen über Wahlergebnisse und Wahltermine im Gebiet der Stadt Bad Fallingbostel erhalten Sie hier: Wahlen in Bad Fallingbostel
Weitere Auskünfte erhalten Sie im Fachbereich 1 - Zentrale Dienste und Bürgerservices - der Stadt Bad Fallingbostel (Tel. 05162/ 401-30 oder per Kontaktformular).